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Gremien

Die Fachhochschule Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes Thüringens. Sie nimmt die ihr obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr, soweit diese nicht als staatliche Angelegenheiten zugewiesen sind.

Ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverwaltung ist die Gremienarbeit. Das heißt, alle Mitglieder der Fachhochschule Erfurt haben das Recht, als Mitglied in Gremien über die Belange der Hochschule mitzuentscheiden. Für die Vertretung in den Gremien bilden die Professor:innen, die Mitarbeiter:innen sowie die Studierenden jeweils eine Gruppe. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen ihre Vertreter:innen für eine Amtszeit von drei Jahren, die Studierenden für ein Jahr. Alle Mitgliedergruppen müssen in den einzelnen Gremien angemessen beteiligt sein.

Die wichtigsten zentralen Gremien der  Hochschule sind die Hochschulversammlung, der Hochschulrat sowie der Senat und die Kommissionen in den zentralen Geschäftsbereichen ("Studium und Lehre", "Forschung und Transfer" und "Finanzen und Personalentwicklung").

Terminpläne Gremiensitzungen

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