Immatrikulation
Auf dieser Seite erfahren Sie, was bei der Immatrikulation beachtet werden muss!
Schritte der Immatrikulation
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Nach Durchlaufen der Online-Immatrikulation in Mein FHEcampus den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken.
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Dem Antrag auf Immatrikulation entnehmen sie, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, idR.:
- die Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung (bei vorhergehendem Studium)
- amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Dienstzeitbescheinigungen
- ggf. Nachweise über geleistete Vorpraktika
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Senden Sie den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation mit allen Unterlagen an:
Fachhochschule Erfurt
Studierendensekretariat
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt -
Überweisen Sie den vollständigen Semesterbeitrag. Erst danach kann eine Immatrikulation erfolgen.
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Nach der erfolgreichen Immatrikulation werden Ihnen die Willkommensunterlagen inkl. Login-Daten zur Aktivierung des Hochschulaccounts postalisch zugesendet. Bitte aktivieren Sie Ihren Hochschulaccount innerhalb der angegebenen Frist. Anschließend können Sie ein Passbild für den thoska-Studierendenausweis über das Onlineportal Mein FHEcampus hochladen. Danach kann Ihr thoska-Studierendenausweis gedruckt werden. Die thoska-Chipkarte wird Ihnen bis zum Studienbeginn postalisch zugestellt.
Studentische Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Ohne Nachweis der Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert oder rückgemeldet werden. Der Nachweis wird ab dem 01.01.2022 digital an die Hochschule übermittelt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.
Als Bewerber:in müssen Sie spätestens zur Immatrikulation einen digitalen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die Chipkarte reicht nicht aus. Wenden Sie sich dazu bitte an eine gesetzliche Krankenkasse und bitten um digitale Übermittlung einer M10-Meldung an die Absendernummer der Fachhochschule Erfurt H0000101.
Bei Privatversicherten oder denen, die über ihre Eltern beihilferechtlich oder die freie Heilfürsorge versichert sind, reicht der Nachweis der privaten Krankenversicherung nicht aus. Sie müssen stattdessen bis zur Immatrikulation einen digitalen Nachweis der Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Wenden Sie sich dazu bitte an eine gesetzliche Krankenkasse und bitten um digitale Übermittlung einer
M10-Status 2-Meldung an die Absendernummer der Fachhochschule Erfurt H0000101.
Wenn uns Ihre Krankenkasse mitteilt, dass Sie nicht mehr versichert sind, wird Ihnen die Rückmeldung versagt, sofern Sie nicht eine neue digitale Versicherungsbescheinigung vorlegen. Bei einer Exmatrikulation endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Studierender oder Studierende. Es besteht aber noch ein nachgehender Anspruch für längstens einen Monat. Nach diesem Monat besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen.
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr