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Kommission Forschung und Transfer

Die Kommission Forschung und Transfer beschäftigt sich mit vielfältigen Belangen zu Forschungsaktivitäten an der Fachhochschule Erfurt.

Sie erarbeitet Profile und Maßnahmenkonzepte zur Forschungsförderung und ist mit deren Koordinierung und Umsetzungskontrolle betraut.

Darüber hinaus koordiniert sie Zielvereinbarungen für den Aufgabenbereich Forschung und Transfer und wirkt bei der Erarbeitung von Konzepten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit.

Ihre Aufgaben sind gem. § 6 der Grundordnung im Allgemeinen und gem. § 21 der Grundordnung der Fachhochschule Erfurt im Konkreten definiert.

Vorsitzende der Kommission Forschung und Transfer

Dr. Franziska Weise

Aufgaben und Pflichten

Allgemein:

Gem. § 6 der Grundordnung haben die Kommissionen folgen Aufgaben:

  • Koordinierung, Entscheidungsvorbereitung und Mitwirkung bei Hochschulangelegenheiten unterhalb der zentralen Ebene
  • Vernetzung der zentralen Ebene, insbesondere der Hochschulleitung und des Senates, mit der dezentralen Ebene
  • Zur Erfüllung dieses Zwecks berichten die Kommissionen dem Senat regelmäßig über ihre Tätigkeit, mindestens jedoch einmal pro Semester (gem. § 6 der Grundordnung der FHE (Stand 13.03.19))

Konkret:

Gem. § 21 der Grundordnung hat die KommFT folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung und Weiterentwicklung von Beschlussvorlagen zu Profilen, Zielen, Strategien und Maßnahmekonzepten zur Förderung und Koordinierung der Forschungsaktivitäten und des Technologietransfers (einschließlich intellectual property) sowie die Planung, Koordinierung und Kontrolle ihrer Umsetzung sowie Weiterentwicklung,
  • Formulierung von Empfehlungen über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Forschungsschwerpunkten,
  • Stellungnahme als Beratungsgrundlage zu den vom Präsidium festgelegten Grundsätzen für Ausstattung und Mittelverteilung,
  • Mitwirkung bei der Organisation der vom Präsidium festgelegten Grundsätze für Ausstattung und Mittelverteilung für den Auf­gabenbereich Forschung und Transfer auf Basis von Beschlüssen nach § 9 Abs. 2 und 3 Nr. 3 sowie§ 16 Abs. 1 Nr. 12,
  • Koordinierung der Zielvereinbarungen im Aufgabenbereich Forschung und Transfer, der Verteilung der Zielerreichungsmittel und der Entwicklung von Forschungsanreizsystemen auf Basis von Beschlüssen nach § 9 Abs. 2 und 3 sowie§ 16 Abs. 1,
  • verantwortliche Mitarbeit bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen, Strategien und Maßnahmekonzepten zur Steigerung der Qualität der Hochschule für den Bereich der Forschung,
  • Erstellung eines periodisch zu erscheinenden Forschungsberichts und
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Organisation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.