Kommission Forschung und Transfer
Die Kommission Forschung und Transfer beschäftigt sich mit vielfältigen Belangen zu Forschungsaktivitäten an der Fachhochschule Erfurt.
Sie erarbeitet Profile und Maßnahmenkonzepte zur Forschungsförderung und ist mit deren Koordinierung und Umsetzungskontrolle betraut.
Darüber hinaus koordiniert sie Zielvereinbarungen für den Aufgabenbereich Forschung und Transfer und wirkt bei der Erarbeitung von Konzepten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit.
Ihre Aufgaben sind gem. § 6 der Grundordnung im Allgemeinen und gem. § 21 der Grundordnung der Fachhochschule Erfurt im Konkreten definiert.
Aufgaben und Pflichten
Allgemein:
Gem. § 6 der Grundordnung haben die Kommissionen folgen Aufgaben:
- Koordinierung, Entscheidungsvorbereitung und Mitwirkung bei Hochschulangelegenheiten unterhalb der zentralen Ebene
- Vernetzung der zentralen Ebene, insbesondere der Hochschulleitung und des Senates, mit der dezentralen Ebene
- Zur Erfüllung dieses Zwecks berichten die Kommissionen dem Senat regelmäßig über ihre Tätigkeit, mindestens jedoch einmal pro Semester (gem. § 6 der Grundordnung der FHE (Stand 13.03.19))
Konkret:
Gem. § 21 der Grundordnung hat die KommFT folgende Aufgaben:
- Erarbeitung und Weiterentwicklung von Beschlussvorlagen zu Profilen, Zielen, Strategien und Maßnahmekonzepten zur Förderung und Koordinierung der Forschungsaktivitäten und des Technologietransfers (einschließlich intellectual property) sowie die Planung, Koordinierung und Kontrolle ihrer Umsetzung sowie Weiterentwicklung,
- Formulierung von Empfehlungen über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Forschungsschwerpunkten,
- Stellungnahme als Beratungsgrundlage zu den vom Präsidium festgelegten Grundsätzen für Ausstattung und Mittelverteilung,
- Mitwirkung bei der Organisation der vom Präsidium festgelegten Grundsätze für Ausstattung und Mittelverteilung für den Aufgabenbereich Forschung und Transfer auf Basis von Beschlüssen nach § 9 Abs. 2 und 3 Nr. 3 sowie§ 16 Abs. 1 Nr. 12,
- Koordinierung der Zielvereinbarungen im Aufgabenbereich Forschung und Transfer, der Verteilung der Zielerreichungsmittel und der Entwicklung von Forschungsanreizsystemen auf Basis von Beschlüssen nach § 9 Abs. 2 und 3 sowie§ 16 Abs. 1,
- verantwortliche Mitarbeit bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen, Strategien und Maßnahmekonzepten zur Steigerung der Qualität der Hochschule für den Bereich der Forschung,
- Erstellung eines periodisch zu erscheinenden Forschungsberichts und
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Organisation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Mitglieder Kommission Forschung und Transfer
Entsprechend dem § 21 Absatz 2 der Grundordnung gehören der Kommission folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
1. Vizepräsident:in für Forschung und Transfer:
- Prof. Dr. Frank Setzer (kommissarisch)
2. je ein:e Vertreter:in aus jeder Fakultät:
- ARS - Frau Prof. Dr. Heidi Sinning
- ASW - Herr Prof. Dr. Tobias Luck
- BKR - Herr Prof. Dr.-Ing. Christian Springer
- GTI - Herr Prof. Rolf Kruse
- LGF - Herr Prof. Dr. Björn Machalett
- WLV - Herr Prof. Dr.-Ing. Dominik Stockenberger
3. je ein:e Vertreter:in von wissenschaftlichen Einrichtungen im Aufgabenfeld Forschung
- FGK - Herr PD Dr. Uwe Drüge
- FPZ - Frau Maria Budnik
- IBIT - Herr Prof. Dr.-Ing. René Stang
- IBQS - Frau Carolin Schulze
- ISP - Frau Svenja Rogoll
- IVR - Herr Leon Kiefer
- ThInKPäd - Frau Prof. Dr. Barbara Lochner
4. zwei Vertreter:innen der Leiter:innen zugeordneter Managementbereiche oder zentraler Einrichtungen der Hochschule:
- Dr. Franziska Weise (Vorsitzende)
- Frau Manuela Görgner
5. zwei Vertreter:innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen:
- Frau Katja Burow (stellv. Vorsitzende)
- Herr Christoph Hedtke
6. sechs Vertreter:innen der Studierendenschaft
- N. N.
Entsprechend dem § 21 Absatz 5 der Grundordnung gehört der Kommission an - ein:e verantwortliche:r Mitarbeiter:in aus dem Bereich Drittmittelverwaltung mit Rede- und Antragsrecht:
- Frau Sandra Barnhelm
Sitzungen und Protokolle
Die Einberufung der KommFT erfolgt in schriftlicher Form in der Regel mittels E-Mail durch die:den jeweiligen Vorsitzende:n 14 Tage vor der Sitzung.
Der Einladung sind der Tagesordnungsvorschlag sowie die erforderlichen Unterlagen über die Beratungsgegenstände beizufügen.
Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, dessen Entwurf jedem Mitglied spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung zu übersenden ist.
Die aktuellen Sitzungstermine der Kommission Forschung und Transfer finden Sie hier.
Die Protokolle der vergangenen Kommissionssitzungen finden Sie Intranet.