Ethikkommission
Als ein Beitrag der Hochschule zu einer friedlichen und nachhaltigen Welt beruft der Senat eine Ethikkommission gemäß § 2 der Grundordnung
Die Ethikkommission prüft und bewertet dabei insbesondere den möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke und gibt eine Stellungnahme gegenüber dem Senat ab, der über die Durchführung des Forschungsvorhabens entscheidet. Die Prüfergebnisse sind zu begründen und zu veröffentlichen. Daneben obliegt der Ethikkommission die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens entsprechend der diesbezüglichen Richtlinien.
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Mitglieder
Die Ethikkommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer:innen, ein Mitglied der Gruppe der Mitarbeiter:innen und ein Mitglied der Gruppe der Studierenden angehört. Die Ethikkommission kann beratende Mitglieder hinzuziehen.