Hochschulversammlung
Mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz ist ab 01. Oktober 2019 als neues Gremium die Hochschulversammlung vorgesehen.
Die Hochschulversammlung setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats (mit professoraler Mehrheit) und den externen Mitgliedern des Hochschulrats zusammen.
Mit Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht gehören der Hochschulversammlung zusätzlich
- die:der Personalratsvorsitzende,
- die Schwerbehindertenvertretung,
- die Gleichstellungsbeauftragte bzw. deren Vertreterin,
- die:der Beauftragte für Diversität bzw. deren:dessen Vertreter:in.
In der oben genannten Zusammensetzung entscheidet die Hochschulversammlung über die Wahl/Abwahl der:des Präsidentin:Präsidenten/Rektorin:Rektors sowie der:des Kanzlerin:Kanzlers.
Außerdem beschließt die Hochschulversammlung über die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung. Dabei haben dann auch die internen Mitglieder des Hochschulrats Stimmrecht.
Näheres regelt §36 Thüringer Hochschulgesetz sowie § 17 Grundordnung der Fachhochschule Erfurt.