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Wissenschaftlicher Nachwuchs

Die nationale Innovationsfähigkeit und die damit verbundene Forschungskompetenz sind abhängig von gut qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs.

Nachwuchswissenschaftler:innen sind Forschende, die im Anschluss an den Studienabschluss an einer Promotion arbeiten, mit dem Ziel sich eine wissenschaftliche Reputation in ihrem Fachgebiet aufzubauen oder die sich nach ihrer Promotion weiter etablieren wollen. Allgemein gehören folgende Gruppen der Definition „wissenschaftlicher Nachwuchs“ an:

  • Doktorand:innen

  • Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

  • Nachwuchsgruppenleiter:innen

  • Junior- oder Tenure-Track-Professor:innen

[vgl. BMBF 2024, wissenschaftlicher Nachwuchs]

Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland sind oft nicht planbar. Nationale Förderungen in der Karriereplanung des wissenschaftlichen Nachwuchses zielen darauf ab, dass:

  • die Attraktivität und Transparenz wissenschaftlicher Karrierewege gesteigert wird,

  • die Übergänge von der Phase der wissenschaftlichen Qualifizierung in Berufe in Wirtschaft und Gesellschaft sich verbessern,

  • die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität des Wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert wird,

  • die Chancengerechtigkeit in der Karriereentwicklung des Wissenschaftlichen Nachwuchses zu verwirklichen ist,

  • sowie Bedingungen geschaffen werden, unter denen wissenschaftliche Leistungen von möglichst hoher Qualität erbracht werden können.

Dazu stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zwei Programme bereit

Ansprechperson

Dr. Franziska Weise

Leiterin Service Forschung und Transfer

VIP+: Technologische und gesellschaftliche Innovationspotenziale erschließen

Das Förderprogramm unterstützt Forschende, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.

Zur Überbrückung der Hürden des Praxistransfers von Forschungsergebnissen, müssen die Resultate zunächst auf ihre Praxisfähigkeit und Umsetzbarkeit hin geprüft und bewertet werden. So muss für eine Überführung in die Anwendung beispielsweise erst mit der Durchführung von Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit, mit Pilotanwendungen oder Testreihen die prinzipielle Tauglichkeit und Akzeptanz nachgewiesen werden. So schafft VIP+ die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.
Gleichzeitig wird das Risiko für Dritte, in die weitere Entwicklung zu investieren, verringert. Die Förderung durch VIP+ geht somit über rein fachwissenschaftliche Fragen hinaus. Sie dient dem Brückenschlag in die nachfolgende Verwertung bzw. Anwendung (vgl. BMBF 2024, VIP+ kompakt). Informationen zur Antragstellung und Projektbegleitung finden Sie hier.