Das Integrationsteam der FH Erfurt
Grundlage für die Arbeit des Integrationsteams sind die Vorschriften zur Gesundheitsprävention in § 167 Abs. 2 SGB IX, insbesondere zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie die Rahmeninklusionsvereinbarung gemäß § 166 SGB IX.
Zu unseren Aufgaben gehören u. a. :
- Überwachung der Umsetzung der Rahmeninklusionsvereinbarung
- Begleitung des Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Koordinierung der Zusammenarbeit betrieblicher und außerbetrieblicher Fachkräfte
- Beratung des Arbeitgebers bei der Erarbeitung von Weiterbildungsvorschlägen
- Erstellen von Arbeitsplatzanalysen