Hochschulrat
Der Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots.
Der Hochschulrat gibt Stellungnahmen ab u.a.
- zur Grundordnung und deren Änderung,
- vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Land sowie
- zu Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung.
Das Gremium beschließt u.a. den Jahresabschluss und bestätigt den Wirtschaftsplan.
Er wirkt in der Findungskommission zur Wahl/Abwahl der:des Präsidentin:Präsidenten und der:des Kanzlerin:Kanzlers mit.
Weitere Angaben finden Sie in § 34 Thüringer Hochschulgesetz und in § 15 Grundordnung der Fachhochschule Erfurt.
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Der Hochschulrat hat acht stimmberechtigte Mitglieder, von denen mindestens 3 Frauen sein sollen:
- fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft
- zwei Mitglieder der Hochschule mit unterschiedlicher Gruppenzugehörigkeit
- ein:e Vertreter:in des Ministeriums
Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren vom Senat gewählt.
Hochschulratsmitglieder für die Amtsperiode vom 01.10.2023 bis 30.09.2027
Externe Mitglieder
Frau Prof.in Dr. Eva Schmitt-Rodermund, Vorsitzende
Präsidentin der Fachhochschule PotsdamHerr Frank Belkner, stellv. Vorsitzender
Geschäftsführer ERFURT Bildungszentrum GmbHHerr Frank Emrich
Vorstand/Verbandsdirektor Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.Frau Dr. Cornelia Haase-Lerch
Hauptgeschäftsführerin der IHK ErfurtFrau Irena Michel
Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Thüringen MitteInterne Mitglieder
Frau Prof.in Fiona Schönfeld
Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und ForstHerr Tino Garbe
Leiter Zentrum für Digitlaisierung und ProzessmanagementVertreter:in des Ministeriums
Herr Kai Ziesenis
Leiter der Hochschulabteilung,
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale GesellschaftDas Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Hochschulrats mit Antrags- und Rederecht haben:
- die Mitglieder der Hochschulleitung - mit beratender Stimme,
- die:der Vorsitzende des Personalrates oder deren:dessen Vertreter:in,
- die Gleichstellungsbeauftragte oder deren Vertreterin,
- Beauftragte:r für Diversität oder deren:dessen Vertreter:in,
- ein:e Vertreter:in des Studierendenrates.