Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung wird gemäß SGB IX § 94 von den behinderten Beschäftigten zur Vertretung ihrer Interessen gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung:
- Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen in der FH
- Beratung der schwerbehinderten Beschäftigten
- Entgegennahme und Verfolgung von Beschwerden und Anregungen schwerbehinderter Beschäftigter
- Überwachung gesetzlicher Regelungen und getroffener Vereinbarungen zu Gunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung von Beschäftigten bei Anträgen zur Festsetzung einer Behinderung bzw. Gleichstellung
- Beantragung von Maßnahmen bei den zuständigen Stellen, die den schwerbehinderten Beschäftigten dienen