Merkblatt Langzeitstudiengebühren
Seite 1 von 4 Informationen zur Langzeitstudiengebühr Die Thüringer Hochschulen haben Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) zu erheben. Danach erhebt die Fachhochschule Erfurt von Studierenden, die die Regelstudienzeit
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