thoska - Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte
Herzlich willkommen auf den Informationsseiten der thoska!
Der Name thoska steht für „Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte“. Die multifunktionale Chipkarte fasst verschiedene Ausweis-, Zahl-, und Schlüsselfunktionen zusammen. Verwaltungs- und Zahlungsabläufe können so effizienter, schneller und kundenfreundlicher gestaltet werden. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie und wo Sie Ihre thoska einsetzen können!
Sprechzeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Hinweis: Sie finden das thoska-Büro im Studierendensekretariat der FHE.
Wer erhält eine thoska-Karte?
An der Fachhochschule Erfurt erhalten Studierende, sowie alle Hochschulangehörige eine thoska-Karte als Studierenden- oder Dienstausweis.
Welche Funktionen bietet die thoska-Karte?
Die thoska-Karte dient als
- Studierenden- und Dienstausweis
- Bibliotheksausweis
- elektronische Geldbörse
- Kulturticket
- Kopier- und Druckkarte der Bibliothek
- Zutritt- und Schließsystem
- Zeiterfassung
Hinweis: Das Semesterticket wird ab dem Wintersemester 2024/25 nicht mehr über die thoska-Karte ausgegeben. Das Semesterticket ist ab Oktober 2024 über die Erfurter Verkehrsbetriebe (EVAG) als Online-Ticket verfügbar und muss dort eigenständig durch die Studierenden beantragt werden. Bei Fragen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle oder per Mail an den Studierendenrat der FH Erfurt:
koordination@fh-erfurt.de.
Neu an der FHE? - So erhalten Sie den thoska-Studierendenausweis
Nach der erfolgreichen Immatrikulation über das Bewerbungsportal erhalten alle Erstsemesterstudierenden einen thoska-Studierendenausweis.
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag und immatrikulieren Sie sich vollständig.
- Laden Sie nach der Immatrikulation ein geeignetes Bild im Studierendenportal MeinFHEcampus der Fachhochschule Erfurt hoch.
- Der fertige thoska-Studierendenausweis wird Ihnen vor Studienbeginn postalisch zugesendet.
Gültigkeit und Validierung - Das müssen Sie wissen!
Ihr thoska-Studierendenausweis ist mit einer zeitlichen Begrenzung von einem Semester versehen. Jedes Semester, nach der erfolgreichen Rückmeldung, müssen Sie die thoska mit der aktuellen Gültigkeit versehen. Bitte nutzen Sie hierfür die Validierungsstationen in der Bibliothek, Mensa, Cafeteria oder dem Studierendensekretariat.
Hinweis:
Das Aufdrucken der neuen Gültigkeit funktioniert erst zwei bis drei Tage nach Überweisung des Semesterbeitrages.
Neu an der FHE? - So erhalten Sie einen thoska-Dienstausweis
Alle Hochschulangehörigen - wie Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Werksstudent*innen - erhalten einen thoska-Dienst- oder Angehörigenausweis.
- Füllen Sie den Antrag auf Ausstellung einer thoska-Karte im Prozessportal vollständig aus. Bitte klicken Sie dazu in der Übersicht mit einem Doppelklick auf "Prozess starten". Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie automatisch eine Mail.
- Der fertiggestellte Dienstausweis wird Ihnen über die Hauspost in Ihren Bereich gesendet.
Gültigkeit und Validierung - Das müssen Sie wissen!
Ihr thoska-Dienstausweis ist für maximal fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie Ihre Karte an den Validierungsstationen in der Bibliothek, Mensa, Cafeteria oder dem Studierendensekretariat selbst aktualisieren. Sobald Ihr Dienstverhältnis endet, muss die Karte im thoska-Büro abgegeben werden.
Die thoska-Karte als elektronische Geldbörse
Sie können Ihre thoska-Karte als elektronische Geldbörse nutzen und so Zahlungen (zum Beispiel für Ihr Mittagessen in der Mensa oder für Druckkosten) bargeldlos begleichen. Ihre thoska-Karten können Sie dafür an den Automaten in der Mensa/Cafeteria oder der Bibliothek mit Ihrer EC-/ oder Kreditkarte aufladen. Am Automaten in der Mensa ist die Aufladung außerdem mit Bargeld möglich. Aufgeladenes Guthaben kann mithilfe Ihrer EC-Karte am Automaten in der Cafeteria auch wieder rückerstattet werden.
Hinweis: Sollten Sie Ihre thoska verloren haben, ist das Guthaben auf der Karte ebenfalls verloren und kann nicht rückerstattet werden. Die Auszahlung des Restguthabens ist ausschließlich für beschädigte Karten über den Antrag auf Rückerstattung des Restguthabens beim Studierendenwerk Thüringen möglich.