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Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium an der Fachhochschule Erfurt und in Ihrem bisherigen Fach fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden. Das gilt auch, wenn nur noch einzelne Prüfungsleistungen (z.B. Kolloquium) erbracht werden müssen.

ACHTUNG! Diese Information erfolgt nicht zusätzlich postalisch, sondern wird an alle Studierenden per E-Mail versandt. Bitte aktivieren Sie daher Ihren Hochschul-Mail-Account und bearbeiten Sie regelmäßig den Posteingang.

Rückmeldefrist

Wintersemester:     01.08. bis 31.08.
Sommersemester: 01.02. bis 28.02. 

Eine verfrühte Rückmeldung ist in diesem Semester nicht möglich. Es gilt die Rückmeldefrist vom 01.08. bis 31.08. 

Bitte überweisen Sie fristgerecht den Semesterbeitrag sowie ggf. Langzeitstudiengebühren. Die Rückmeldung ist vollzogen, wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Erfurt eingegangen ist. Damit die Bankdaten automatisch von uns abgerufen werden können, überweisen Sie bitte nach folgendem Muster:

  • Empfänger: Fachhochschule Erfurt
  • IBAN: DE96820500003001111297
  • BIC: HELADEFF820
  • Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
  • Betrag: 273,40
  • Verwendungszweck:
    • 1. Zeile: Matrikel-Nr. 20242
    • 2. Zeile: Name, Vorname
Kontakt

Studierendensekretariat

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Was Sie rund um die Rückmeldung beachten müssen

  • Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsbestätigung. Den Status Ihrer Rückmeldung können Sie in Ihrem Mein FHEcampus einsehen.

    Dort können Sie u.a. Ihre Studienbescheinigung abrufen und ausdrucken. 

    Nach der erfolgreichen Rückmeldung kann der Studierendenausweis thoska an den vorgesehenen Validierungsstationen mit der neuen Gültigkeit aktualisiert werden.

  • Für eine verspätete Überweisung beträgt die Säumnisgebühr 25,00 Euro. Erfolgt keine vollständige Überweisung hat das die Exmatrikulation zum Semesterende zur Folge.

  • Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

      85,00 Euro     Studierendenwerk

     176,40 Euro    Deutschlandsemesterticket

        3,00 Euro     Kulturticket

        9,00  Euro    Studierendenrat                =   273,40 €

    Variabel kommt dazu: 20,00 Euro für Thoska-Karte

    (nur für Erstsemester oder bei Thoska auf Wunsch)

  • Das Kulturticket ermöglicht freien Eintritt zu Veranstaltungen und Ausstellungen folgender Kultureinrichtungen:

    1.) Theater Erfurt
    Freier Zugang zu allen Veranstaltungen (ausgenommen sind die Domstufenfestspiele und Gastspiele)

    2.) Musseen und Gedenkorte der Landeshauptstadt Erfurt

    • Angermuseum

    • Margaretha-Reichardt-Haus

    • Kunsthalle

    • Kulturhof Krönbacken / Galerie Waidspeicher

    • Schloss Molsdorf

    • Stadtmuseum

    • Wasserburg Kapellendorf

    • Erinnerungsort Topf & Söhne (Eintritt generell kostenlos)

    • Begegnungsstätte Kleine Synagoge (Eintritt für Dauerausstellung generell kostenlos)

    • Alte Synagoge

    • Naturkundemuseum

    • Burg Gleichen

    • Museum für Thüringer Volkskunde

  • Eine Befreiung vom Semesterticketanteil ist grundsätzlich möglich, wenn Sie sich innerhalb des Semesters mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten (Praktikum, Auslandssemester, Abschlusssemester) und gilt jeweils für 1 Semester.

    Die Befreiung beantragen Sie bitte rechtzeitig vor der Zahlung des Semesterbeitrages direkt beim Studierendenwerk Thüringen. Falls Sie die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig erhalten, überweisen Sie zunächst den anteiligen Semesterbeitrag, um Verzugsgebühren bei der Rückmeldung zu vermeiden. In diesem Fall wird die Rückmeldefrist bis zur Entscheidungsfindung verlängert (28.02. oder 30.09). Für den Fall, dass eine Befreiung nicht möglich ist, wird dann der restliche Semesterbeitrag fällig.

    Den Antrag auf Befreiung sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.stw-thueringen.de/finanzen/semesterticket/.

    Eine Befreiung vom Kulturticket ist nicht möglich.

  • Zum kommenden Wintersemester 2024/25 wird das Deutschlandticket als Semesterticket verwendbar sein. Aktuell werden die technischen Voraussetzungen zwischen den Hochschulen und den Verkehrsbetrieben umgesetzt. Voraussichtlich zum 1. August 2024 sind die Umstellungen erfolgt. Aktuelle Informationen können Sie in Kürze auf den Seiten des Studierendenwerks Thüringen nachlesen.

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