Fakultätsrat
Der Fakultätsrat berät und entscheidet in den Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Fakultätsrat hat neun Mitglieder mit Stimmrecht, von denen paritätisch je drei Mitglieder aus jeder Statusgruppe der Hochschulmitglieder (Hochschullehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Studierende) gewählt werden. In Angelegenheiten, die die Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer*innen unmittelbar betreffen, gehören dem Fakultätsrat zusätzlich vier weitere Hochschullehrer*innen als Mitglieder an.
Den Vorsitz führt der Dekan qua Amt, als Mitglied ohne Stimmrecht. Die Prodekane sowie die Geschäftsführung haben eine beratende Stimme.
Gruppe der Professor*innen
weitere Mitglieder in Angelegenheiten Forschung und Lehre
Gruppe der Mitarbeiter*innen
Gruppe der Studierenden
Marc-Aurel Kopp
Tom Eichhorn
Till Schlowak