Vorpraktikum für Bachelor Landschaftsarchitektur
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitektur ist zusätzlich zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen ein Vorpraktikum zu absolvieren.
FAQ's
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In den „Studiengangspezifischen Bestimmungen des Bachelorstudiengangs Landschafts-architektur an der Fachhochschule Erfurt“ in der Anlage 3 (Praktikumsordnung (PraO-BA),Teil I). https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/Studienordnungen/LGF/Landschaftsarchitektur/BA_Landschaftsarchitektur_20202/SB_BA_LA_vkbl83.pdf
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An der Praktikantenamtsleiter für den Studiengang Landschaftsarchitektur. Dies ist derzeit Prof. Jonas Reif. Bitte kontaktieren Sie mich am besten per Mail: jonas.reif@fh-erfurt.de (Mail werden in der Regel innerhalb von 1 Woche beantwortet, wenn nicht fragen Sie gerne nochmal nach…)
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Ja. Alternativ können Sie auch eine abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau (LandschaftsgärtnerIn) nachweisen. Nach §5 kann auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen berufsfeldbezogenen Ausbildungsberuf teilweise oder ganz anerkannt werden. Auch ein (freiwilliges) ökologisches Jahr (FÖJ) wird als Nachweis anerkannt. Sofern hier keine landschaftsbaulichen Tätigkeiten ausgeübt wurden, empfehlen wir ein zusätzliches freiwilliges Praktikum. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Praktikantenamt der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.
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Mindestens 8 Wochen (1 Woche = 5 Tage, insgesamt also mindestens 40 Tage)
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Nein. Eine sinnvolle Teilung wäre 2 x 4 Wochen. Das Praktikum kann damit auch bei unterschiedlichen Betrieben erfolgen. Ein Teil-Praktikum sollte mindestens 2 Wochen am Stück absolviert werden.
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Jein. Nach § 2 der Anlage 3 (PraO-BA) kann das Vorpraktikum im Ausnahmefall auch bis Ende des 2. Semesters in der vorlesungsfreien Zeit (VlfZ) durchgeführt werden. Dieser Ausnahmefall muss mit der Studienbewerbung schriftlich begründet werden. Dies gilt auch für ein Teilpraktikum. Es wird jedoch dringend empfohlen das Vorpraktikum vor dem Studium zu absolvieren und maximal ein „Teilpraktikum“ in der VlfZ bis Ende des 2. Semesters (30.09. des Folgejahres) zu absolvieren.
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wie z.B. in einer Staudengärtnerei, Baumschule, ökologisch orientierten Bildungseinrichtung, Schulgarten, Naturschutzverband etc.?
Jein. Da dies nicht dem Ziel dient, Ihnen garten- und landschaftsbauliche Praxis zu vermitteln, kann ein solches Praktikum nur maximal zu 4-6 Wochen angerechnet werden (je nach tatsächlicher Tätigkeit). Wichtig ist, dass Sie tatsächlich praktisch (pflanzend, pflegend, bauend etc.) tätig sind. Näheres zu den Inhalten des Vorpraktikums finden Sie auch unter § 4 der PraO-BA. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Praktikantenamtsleiter. Der zweite Teil muss zwingend in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb absolviert werden.
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Nein. Es erspart Ihnen aber entsprechende Nachweise, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens mit Beginn Ihres Studiums zu Beginn des Wintersemesters) einreichen müssen.
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Sie können die Nachweise nach Ihrer Immatrikulation auf der „moodle-Lernplattform“ digital hinterlegen (Kursraum „Nachweis Vorpraktikum“).
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Das Vorpraktikum ist kein Bestandteil des Studiums, sondern eine Zugangsvoraussetzung dafür. Auch ein Versicherungsschutz durch die FH Erfurt ist deshalb im Vorpraktikum nicht möglich.
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Üblicherweise nicht.
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Üblicherweise 8h. Im Garten- und Landschaftsbau sind in der Saison aber Arbeitstage mit 10h und mehr durchaus möglich. Bei 4h am Tag kann nur eine Anrechnung als halber Arbeitstag erfolgen, die Praktikumszeit verlängert sich entsprechend.
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Es müssen 40 geleistete Praktikumstage nachgewiesen werden. Tage, an denen Sie durch Krankheit verhindert sind, müssen nachgeholt werden (= Verlängerung der Praktikums).
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Ja. Sollten Sie keinen Platz finden oder sich unsicher fühlen, ob eine Stelle geeignet ist, können Sie den Praktikantenamtsleiter kontaktieren.
Informationen zum Vorpraktikum im Überblick
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Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums abzuleisten. Für die Zulassung zum Studium sollte der Beginn des Vorpraktikums nachgewiesen werden.
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Es beträgt mindestens acht Wochen und soll zusammenhängend durchgeführt werden.
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Das Vorpraktikum ist in der Regel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus abzuleisten. Ausnahmen sind jedoch möglich, z. B.: Garten- und Landschaftsbaubetriebe (GaLaBau - Betriebe), die nicht als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind sowie ausführende Abteilungen der Gartenämter, Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Maximal sechs Wochen des Gesamtumfangs können in Baumschulen, in Staudenbetrieben, in Ausführungsabteilungen der Parkverwaltungen historischer Gartenanlagen, in Botanischen Gärten oder Landschaftspflegeverbänden abgeleistet werden.
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Über die Anerkennung von Ausnahmen entscheidet das Praktikantenamt der Studienrichtung Landschaftsarchitektur nach Vorlage eines Qualifikationsnachweises der Praktikumsstelle. Das gilt auch für Praktika, die im Ausland geleistet wurden.