Studieren mit Familie
Wer neben dem Studium Care-Aufgaben übernimmt, sieht sich oftmals vor komplexe Herausforderungen gestellt: Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen müssen mit der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen unter einen Hut gebracht werden. Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein: Welche Möglichkeiten der flexiblen Studienorganisation gibt es? Welche Rechte und Leistungsansprüche habe ich? Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet meine Hochschule?
Auf dieser Seite haben wir für Sie Wissenswertes rund um die Vereinbarkeit von Studium und Familie und zu Angeboten der Fachhochschule Erfurt und des Studierendenwerks Thüringen zusammengestellt. Bei Fragen zur individuellen Studienplanung mit Kind oder Pflegeverantwortung unterstützt Sie der Service Gender und Diversity.
Studienorganisation mit Familie
Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um die Studienorganisation in der Schwangerschaft, in der Elternzeit oder während der Pflege von Angehörigen.
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Im Studium gilt das Mutterschutzgesetz. Als Schwangere haben Sie Anspruch darauf, Ihr Studium fortzusetzen, ohne dabei einer unverantwortbaren gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt zu sein.
Hierzu sollte die Hochschule so früh wie möglich über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert werden. Der Service Gender und Diversity steht Ihnen zu allen Fragen rund um den Mutterschutz und die Studienplanung mit Kind als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung.
Gut zu wissen: In der Mutterschutzfrist besteht für Sie ein besonderer Schutz. Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Entbindung müssen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Auf eigenen Wunsch können Sie jedoch auch in der Schutzfrist eigenverantwortlich an Prüfungen teilnehmen und Lehrveranstaltungen besuchen. Abgabefristen, beispielsweise von Abschlussarbeiten, verlängern sich um den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist.
Das Studium kann in der Schwangerschaft auch mit einem Urlaubssemester unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Eine Beurlaubung kann in diesem Fall auch noch nach Ablauf der Rückmeldefrist bis vor Beginn des Prüfungszeitraumes beantragt werden.
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Um die gesetzlich geregelte Mutterschutzfrist und die Elternzeit wahrzunehmen, stehen Studierenden zusätzliche Urlaubssemester zu, insgesamt bis zu sechs Semester. Auch die Pflege von Familienangehörigen gehört zu den anerkannten Gründen für eine Beurlaubung.
Eine Beurlaubung wird semesterweise beantragt. Sie behalten in dieser Zeit weiterhin Ihren Studierendenstatus und können das Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Achtung: Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden und die BAföG-Förderung wird unterbrochen. Es können Leistungen nach SGB II beantragt werden.
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Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren, das mit Ihnen im selben Haushalt lebt? Sie übernehmen Pflegeverantwortung für nahe Angehörige im Umfang von mindestens 19 Stunden pro Woche? Dann könnte ein Teilzeitstudium für Sie in Frage kommen.
Ein Teilzeitstudium dauert länger, eröffnet aber Freiräume für mehr zeitliche Flexibilität neben dem Studium: Während eines Semesters muss nur die Hälfte der Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden, die im Vollzeitstudium vorgesehen sind.
Die meisten Vollzeit-Studiengänge an der Fachhochschule Erfurt werden auch in Teilzeit angeboten. Ob Ihr Studiengang dazugehört, erfahren Sie in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Ein Teilzeitstudium kann bereits mit der Immatrikulation beantragt werden oder erst im Studienverlauf. Es wird semesterweise beantragt, so dass ein Wechsel ins Vollzeitstudium auch im Studienverlauf noch möglich ist.
Achtung: Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung eines individuellen Studienplans mit der Studienfachberatung. Auch die Studienfinanzierung sollte sichergestellt sein: Studierende in Teilzeit erhalten kein BAföG.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Teilzeitstudiums
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Die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen neben dem Studium können dazu führen, dass sich die Studienzeit verlängert. Wird die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten, fallen in der Regel zusätzlich zum Semesterbeitrag Langzeitstudiengebühren an.
Hat sich Ihr Studium aufgrund von Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten verlängert, können Sie einen Antrag auf Hinausschieben der Gebührenpflicht stellen. Die doppelte Regelstudienzeit darf jedoch nicht überschritten werden.
Weitere Informationen zum Hinausschieben der Gebührenpflicht
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Die Studienfinanzierung für Studierende mit Kind oder Pflegeverantwortung ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der Allgemeinen Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen.
Gut zu wissen: Beim BAföG wird die besondere Situation von Studierenden mit Kind berücksichtigt:
- Bei einer Studienunterbrechung in der Schwangerschaft wird das BAföG bis zu drei Kalendermonate weitergezahlt.
- Bei einer Studienverzögerung kann der Leistungsnachweis ab dem 5. Fachsemester auf Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
- Bei einer Studienzeitverlängerung über die Regelstudienzeit hinaus kann die Förderungshöchstdauer für Studierende mit Kind auf Antrag verlängert werden.
- Zusätzlich zum BAföG erhalten Studierende mit Kind einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag, der später nicht zurückgezahlt werden muss.
- Die Freibeträge beim Einkommen und Vermögen erhöhen sich für Studierende mit Kind.
Mittlerweile hat auch die Situation von Studierenden mit Pflegeaufgaben Eingang in die BAföG-Regelungen gefunden: Studierende, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 3 pflegen, können bei einer Verzögerung des Studiums einen Antrag auf BAföG-Verlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus stellen.
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Ein Auslandsstudium will gut geplant sein, insbesondere wenn familiäre Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Über das Zentrum für Internationale Beziehungen erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und zu Fördermöglichkeiten für ein Auslandsstudium.
Viele Austauschprogramme berücksichtigen die Situation von Studierenden mit Kind: Im Programm ERASMUS+ kann eine zusätzliche monatliche Pauschale beantragt und anfallende Mehrkosten berücksichtigt werden.
Wer ein Masterstudium im Ausland anstrebt, kann sich für das DAAD-Programm "Chancen.Digital" bewerben. Das Programm fördert gezielt den chancengerechten Zugang zu einem Auslandsstudium und richtet sich unter anderem an Studierende und Hochschulabsolvent:innen mit Familienverantwortung. Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang in einem entweder vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Format mit einem Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule.
Familienfreundlicher Campus
In den vergangenen Jahren haben wir uns an der FH Erfurt auf den Weg gemacht, den Campus familienfreundlich zu gestalten und bedarfsgerechte Angebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Studierendenwerk arbeiten wir daran, unser Angebot weiter zu optimieren und auszubauen.
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Gemeinsam mit dem Studierendenwerk Thüringen bieten wir an der Fachhochschule Erfurt auf dem Campus Altonaer Straße (Haus 11) eine stundenweise Kinderbetreuung für Kinder ab zwölf Wochen bis zum siebten Lebensjahr an. Für die Betreuung steht unsere Tagesmutter Lena Schuster zur Verfügung. Sie wird bei der Betreuung durch studentische Assistent:innen mit Erfahrung in der Kinderbetreuung unterstützt.
Die Anmeldung erfolgt über den infopunkt des Studierendenwerks Thüringen in der Cafeteria (Haus 6).
Weitere Informationen zur Anmeldung
Studierende der FH Erfurt können darüber hinaus auch die flexible Kinderbetreuung "Räuberhöhle" der Universität Erfurt am Standort Allerheiligenstraße 20 nutzen.
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Auf dem Campus Altonaer Straße befindet sich gegenüber der Hochschulbibliothek ein Familienzimmer. Es bietet Platz für Ruhepausen und zum Stillen und Wickeln. Der Schlüssel ist in der Hochschulbibliothek und an der Pforte erhältlich. Weitere Wickelgelegenheiten befinden sich in der ersten Etage in Haus 3 und Haus 5 sowie im Erdgeschoss von Haus 7 und Haus 8.
Im Rahmen der Interdisziplinären Projektwoche wird derzeit daran gearbeitet, den Raum noch besser an die Bedürfnisse von Eltern anzupassen und die Sichtbarkeit auf dem Campus zu verbessern.
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Unsere KidsBox bietet eine flexible Lösung für Eltern, die ihr Kind zeitweise mit an den Arbeitsplatz oder Studienort bringen, beispielsweise aufgrund eines kurzfristigen Betreuungsausfalls.
Die KidsBox ist für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter ausgestattet und enthält unter anderem ein Reisebett, eine Unterlage zum Krabbeln und Spielen sowie verschiedene Mal- und Spielsachen.
Die KidsBox ist über den Service Gender und Diversity ausleihbar und kann auch für Veranstaltungen an der FH Erfurt angefragt werden.
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Auch in der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt sind Kinder herzlich willkommen: Im Untergeschoss stehen eine Spielecke und ein Arbeitsbereich für Eltern zur Verfügung.
In der Bibliothek können außerdem Kinderbücher ausgeliehen werden.
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Mit dem Kinderausweis des Studierendenwerks erhalten studierende Eltern zusätzlich zu ihrem eigenen Mensaessen eine kostenfreie Kinderportion für Kinder bis sechs Jahre. Der Kinderausweis ist im infopunkt des Studierendenwerks bei der Cafeteria (Haus 6) erhältlich.
Für die Kleinsten stehen in der Mensa Kinderhochstühle bereit.
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Der Universitätssportverein (USV) Erfurt e.V. bietet Sportkurse für Kinder verschiedener Altersgruppen und ihre Eltern an.
Weitere Informationen zum aktuellen Angebot und zur Anmeldung
Sie möchten sich zur individuellen Studienplanung mit Familie beraten lassen oder haben Fragen zu Themen wie Studienfinanzierung, Kinderbetreuung und Wohnen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anlaufstellen an der Fachhochschule Erfurt und im Studierendenwerk Thüringen.
Fachhochschule Erfurt
Service Gender und Diversity
Der Service Gender und Diversity berät zu individuellen Fragen der Studienplanung, insbesondere zu folgenden Schwerpunktthemen:
- Studium bei Schwangerschaft/Mutterschutz und Elternzeit
- Studium und Pflegeaufgaben
- Herausforderungen im Studienalltag mit Familie
- Studieninteressierte mit Familie
Schwangere Studierende können sich vor Anzeige der Schwangerschaft zur Erstberatung an die Servicestelle wenden.
Die Beratung durch den Service Gender und Diversity ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym möglich.
Studierendensekretariat
Das Studierendensekretariat ist für alle administrativen Fragen der Studienorganisation zuständig und steht unter anderem zu folgenden Fragen rund um die Studienorganisation zur Verfügung:
- Beurlaubung im Studium
- Teilzeitstudium
- Langzeitstudiengebühren und Hinausschieben der Gebührenpflicht
Studierendenwerk Thüringen
infopunkt des Studierendenwerks Thüringen
Im infopunkt des Studierendenwerks Thüringen erhalten Sie Informationen zu Angeboten des Studierendenwerks für Studierende mit Kind und können unter anderem folgende Serviceleistungen in Anspruch nehmen:
- Anmeldung zur Flexiblen Kinderbetreuung
- Beantragung des Kinderausweises für die Mensa
Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen
Die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen bietet Orientierungs- und Entscheidungshilfen sowie Informationen zu vielschichtigen sozialen Fragen, unter anderem für Schwangere und Studierende mit Kind.
Sie berät unter anderem zu folgenden Leistungsansprüchen: Mehrbedarf nach SGB XII, Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Wohngeld, BAföG.