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Studieren mit Familie

Wer neben dem Studium Care-Aufgaben übernimmt, sieht sich oftmals vor komplexe Herausforderungen gestellt: Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen müssen mit der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen unter einen Hut gebracht werden. Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein: Welche Möglichkeiten der flexiblen Studienorganisation gibt es? Welche Rechte und Leistungsansprüche habe ich? Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet meine Hochschule?

Auf dieser Seite haben wir für Sie Wissenswertes rund um die Vereinbarkeit von Studium und Familie und zu Angeboten der Fachhochschule Erfurt und des Studierendenwerks Thüringen zusammengestellt. Bei Fragen zur individuellen Studienplanung mit Kind oder Pflegeverantwortung unterstützt Sie der Service Gender und Diversity.

Kontakt

Service Gender und Diversity

Babette Lautenschläger +49 361 6700-7066gender-diversity@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | 1.2.27
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Studienorganisation mit Familie

Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um die Studienorganisation in der Schwangerschaft, in der Elternzeit oder während der Pflege von Angehörigen.

  • Im Studium gilt das Mutterschutzgesetz. Als Schwangere haben Sie somit Anspruch darauf, Ihr Studium fortzusetzen, ohne dabei einer unverantwortbaren gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt zu sein.

    Hierzu sollte die Hochschule so früh wie möglich über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert werden. In einem persönlichen Gespräch werden mögliche Gefährdungen im Studium ermittelt und bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam Schutzmaßnahmen festgelegt oder ein Nachteilsausgleich gewährt.

    In der Mutterschutzfrist besteht ein besonderer Schutz: Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Entbindung müssen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Auf eigenen Wunsch können Sie in der Schutzfrist jedoch auch eigenverantwortlich an Prüfungen teilnehmen und Lehrveranstaltungen besuchen. Abgabefristen, beispielsweise von Abschlussarbeiten, verlängern sich um den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist.

    Gut zu wissen: Das Studium kann in der Schwangerschaft auch mit einem Urlaubssemester unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Eine Beurlaubung kann in diesem Fall auch noch nach Ablauf der Rückmeldefrist bis vor Beginn des Prüfungszeitraumes beantragt werden.

    Zu allen Fragen rund um die Studienplanung im Mutterschutz steht Ihnen der Service Gender und Diversity als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung.

    Formulare zum Mutterschutz im Donwload-Center

  • Um die gesetzlich geregelte Mutterschutzfrist und die Elternzeit wahrzunehmen, stehen Studierenden zusätzliche Urlaubssemester zu, insgesamt bis zu sechs Semester. Auch die Pflege von Familienangehörigen gehört zu den anerkannten Gründen für eine Beurlaubung.

    Eine Beurlaubung wird semesterweise beantragt. Sie behalten in dieser Zeit weiterhin Ihren Studierendenstatus und können das Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

    Achtung: Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden und die BAföG-Förderung wird unterbrochen. Es können Leistungen nach SGB II beantragt werden.

    Weitere Informationen zum Antrag auf Beurlaubung

  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren, das mit Ihnen im selben Haushalt lebt? Sie übernehmen Pflegeverantwortung für nahe Angehörige im Umfang von mindestens 19 Stunden pro Woche? Dann könnte ein Teilzeitstudium für Sie in Frage kommen.

    Ein Teilzeitstudium dauert länger, eröffnet aber Freiräume für mehr zeitliche Flexibilität neben dem Studium: Während eines Semesters muss nur die Hälfte der Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden, die im Vollzeitstudium vorgesehen sind.

    Die meisten Vollzeit-Studiengänge an der Fachhochschule Erfurt werden auch in Teilzeit angeboten. Ob Ihr Studiengang dazugehört, erfahren Sie in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

    Ein Teilzeitstudium kann bereits mit der Immatrikulation beantragt werden oder erst im Studienverlauf. Es wird semesterweise beantragt, so dass ein Wechsel ins Vollzeitstudium auch im Studienverlauf noch möglich ist.

    Achtung: Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung eines individuellen Studienplans mit der Studienfachberatung. Auch die Studienfinanzierung sollte sichergestellt sein: Studierende in Teilzeit erhalten kein BAföG.

    Weitere Informationen zur Beantragung eines Teilzeitstudiums

  • Die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen neben dem Studium können dazu führen, dass sich die Studienzeit verlängert. Wird die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten, fallen in der Regel zusätzlich zum Semesterbeitrag Langzeitstudiengebühren an.

    Hat sich Ihr Studium aufgrund von Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten verlängert, können Sie einen Antrag auf Hinausschieben der Gebührenpflicht stellen. Die doppelte Regelstudienzeit darf jedoch nicht überschritten werden.

    Weitere Informationen zum Hinausschieben der Gebührenpflicht

  • Die Studienfinanzierung für Studierende mit Kind oder Pflegeverantwortung ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der Allgemeinen Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen.

    Gut zu wissen: Beim BAföG wird die besondere Situation von Studierenden mit Kind berücksichtigt:

    • Bei einer Studienunterbrechung in der Schwangerschaft wird das BAföG bis zu drei Kalendermonate weitergezahlt.
    • Bei einer Studienverzögerung kann der Leistungsnachweis ab dem 5. Fachsemester auf Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
    • Bei einer Studienzeitverlängerung über die Regelstudienzeit hinaus kann die Förderungshöchstdauer für Studierende mit Kind auf Antrag verlängert werden.
    • Zusätzlich zum BAföG erhalten Studierende mit Kind einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag, der später nicht zurückgezahlt werden muss.
    • Die Freibeträge beim Einkommen und Vermögen erhöhen sich für Studierende mit Kind.

    Mittlerweile hat auch die Situation von Studierenden mit Pflegeaufgaben Eingang in die BAföG-Regelungen gefunden: Studierende, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 3 pflegen, können bei einer Verzögerung des Studiums einen Antrag auf BAföG-Verlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus stellen.

  • Ein Auslandsstudium will gut geplant sein, insbesondere wenn familiäre Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Über das Zentrum für Internationale Beziehungen erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und zu Fördermöglichkeiten für ein Auslandsstudium.

    Viele Austauschprogramme berücksichtigen die Situation von Studierenden mit Kind: Im Programm ERASMUS+ kann eine zusätzliche monatliche Pauschale beantragt und anfallende Mehrkosten berücksichtigt werden.

    Wer ein Masterstudium im Ausland anstrebt, kann sich für das DAAD-Programm "Chancen.Digital" bewerben. Das Programm fördert gezielt den chancengerechten Zugang zu einem Auslandsstudium und richtet sich unter anderem an Studierende und Hochschulabsolvent:innen mit Familienverantwortung. Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang in einem entweder vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Format mit einem Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule.

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