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Beurlaubung

Studierende, die aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitskraft dem Studium widmen können, können auf schriftlichen Antrag vom Studium befreit werden. Bei Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Beantragung einer Beurlaubung: Das müssen Sie wissen!

Um eine Beurlaubung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Den Antrag auf Beurlaubung können Sie in MeinFHEcampus erfassen. Laden Sie hierfür geeignete Nachweise im Portal hoch.

    • Nachweis für das Vorliegen des Beurlaubungsgrundes

    Bei einer Erkrankung muss die voraussichtliche Dauer ärztlich bescheinigt werden.
     

  • Folgende Fälle gelten als Gründe für eine Beurlaubung vom Studium:

    • Pflege einer*eines Familienangehörigen
    • Wahrnehmung der Mutterschutzfristen und Elternzeit
    • eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
    • eine mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundene Mitarbeit in den Organen der Fachhochschule Erfurt, der Studierendenschaft oder im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes
    • ein studienbedingter Aufenthalt im Ausland
  • Den Antrag auf Beurlaubung für das folgende Semester müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist stellen.

    Ist der Grund für die Beurlaubung nachweislich nach Ende der Rückmeldefrist eingetreten, können Sie den Antrag auf Beurlaubung noch bis spätestens zum Vortag des Prüfungszeitraumbeginns des jeweiligen Semesters einreichen.

    Eine rückwirkende Beurlaubung für ein laufendes bzw. abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

  • Eine Beurlaubung wird für ein Semester ausgesprochen, sie kann in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern während eines Studiums gewährt werden. Zeiten der Mutterschutzfristen und der Elternzeit werden auf die Frist nach Satz 1 nicht angerechnet. Während der Beurlaubung bleiben Ihre Rechte und Pflichten als Studierende*r unberührt. 

    Die Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.

    Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen sowie akademischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten inklusive Kolloquium) erbringen. Auch eine Wiederholung nicht bestandener Leistungen des vorherigen Semesters ist während der Beurlaubung nicht möglich.

    Unberührt von diesen Regelungen bleibt das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen eines Auslandsstudiums.

    Im Falle einer Beurlaubung sind Sie von der Zahlung des Semesterbeitrages befreit.

  • Folgende Daten werden von der Fachhochschule von den Studierenden im Rahmen der Beurlaubung erhoben:

    • Semester der Beurlaubung
    • Zahl der Urlaubssemester
    • Datum der Beurlaubung
    • Grund der Beurlaubung
Kontakt

Studierendensekretariat