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Ihre Rechte als Professor:in

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ (Art. 5 Abs. 3 GG)

Im Grundgesetz sind somit die rechtlichen Grundpfeiler Ihrer Arbeit festgeschrieben: Eine Professur umfasst die Weisungsfreiheit in der Forschung und Lehre. Damit einher gehen Selbstbestimmtheit, Gestaltungsfreiheit und ein Selbstorganisationsrecht.

 

Grundgesetz: Deutscher Bundestag - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Verfassung des Freistaats Thüringen: Bürgerservice Thüringen - Verf TH | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 | gültig ab: 30.10.1993 (thueringen.de)

Thüringer Hochschulgesetz: Bürgerservice Thüringen - ThürHG | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vom 10. Mai 2018 | gültig ab: 24.05.2018 (thueringen.de)

Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung: Bürgerservice Thüringen - ThürLVVO | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Verordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen | gültig ab: 21.04.2005 (thueringen.de)

Grundordnung der FHE: Grundordnung FHE (fh-erfurt.de)

Ansprechpartnerin

Anika Bohn

+49 361 6700-7304 Altonaer Straße | 7.2.30