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Familienrecht - Rechtspositionen unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Jugendämter sind durch eine Vielzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer vor völlig neue Aufgaben gestellt. Mit dem Seminar "Aktuelles Familienrecht: Rechtspositionen unbegleiteter minderjähriger Ausländer" können sich Mitarbeiter*innen von Ämtern und freien Trägern auf einen aktuellen Stand zu den rechtlichen Grundlagen bringen. Das Seminar gliedert sich in zwei Teile (Teil I: Aktuelles Familienrecht + Teil II: Rechtspositionen unbegleiteter minderjähriger Ausländer), die sich ergänzen und einzeln gebucht werden können.

Informationen und Kontakt

Steffi Schmidt

Workshopleitung

Prof. Dr. Heinz Peter Moritz

Informationen zum Studienkurs

  • Studienform: Seminar
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Studienbeginn: auf Anfrage
  • Dauer: 4 Tage

Zielgruppen und Inhalte

Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter*innen von Jugendämtern sowie freier Träger.

Das Seminar ist gegliedert in:

Teil I: Aktuelles Familienrecht und
Teil II: Rechtspositionen unbegleiteter minderjähriger Ausländer.

Die Teile ergänzen einander.

Ziel in Teil I ist es, die neuesten Entwicklungen in den Einzelbereichen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts sowohl hinsichtlich neuer Gesetze wie insbesondere auch in der Rechtsprechung aufzuzeigen.

Die Jugendämter sind durch eine Vielzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer vor völlig neue Aufgaben gestellt. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 wurden neue Strukturen geschaffen.

Teil II knüpft an die Darstellung der Einzelbereiche des Familien- und Verfahrensrechts in Teil I an und vertieft diese im Hinblick auf die Arbeit der Jugendämter bei der Umsetzung des Gesetzes über die Rechtspositionen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Dabei wird die Verbindung zu den rechtlichen Regelungen des Ausländerrechts hergestellt.

Den Teilnehmenden wird ermöglicht, sie besonders interessierende Themen in das Seminar einzubringen. Unterrichtsmethode ist die induktive Darstellung, ausgehend von praktischen Ausgangsfällen. Grundsätzlich erfolgt zum jeweiligen Thema eine sorgfältige Darstellung der gesetzlichen Grundlagen.

Förderung

Der Studienkurs ist nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsveranstaltung anerkannt.

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Im Überblick

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