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Justiziariat

Das Justiziariat nimmt als Stabsstelle des Präsidenten die rechtliche Beratung und Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die Hochschule betreffen, wahr. 

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • allgemeines Hochschulrecht, v.a. Beratung von Gremien in Rechtsangelegenheiten
  • allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Erstellung von Musterverträgen, Erstellung und Prüfung von Forschungs- und Kooperationsverträgen, datenschutzrechtlichen Verträgen, Werk-, Honorar- oder Leihverträge, Sponsoringverträge
  • Beratung zu datenschutz- und urheberrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellung von Satzungen und Richtlinien
  • juristische Begleitung und Beratung in Berufungsverfahren
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Hochschule
  • rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung von Webseiten und Social-Media-Seiten
  • Compliance
  • Betreuung des Vertragsmanagements
  • Exportkontrollbeauftragte
Kontakt

Justiziariat

+49 361 6700-7031justiziariat@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | Raum 7.2.06 und 7.2.04
Rechtsangelegenheiten Personal

Für Rechtsangelegenheiten, die Personal (Beschäftigte, Beamt*innen, Professor*innen) betreffen, ist das Dezernat Personal und Recht zuständig.

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Studentische Angelegenheiten

Für rechtliche Sachverhalte, die Studium und akad. Angelegenheiten berühren, ist das Zentrum für studentische und akad. Angelegenheiten zuständig.

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