Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Was müssen Sie tun, wenn Sie krank sind und einen Arzt aufsuchen müssen?
1. Meldung beim Arbeitgeber (Dezernat Personal und Recht sowie zugeordneter Bereich) bis 9:00 Uhr telefonisch (Tel. DPR: 0361 6700-7302) oder per E-Mail unter Nutzung der offiziellen Funktionsmailadressen (personal@fh-erfurt.de und Funktionsmail des Bereiches)
Hinweis: Nach einem Arztbesuch nutzen Sie bitte nur für die nachfolgend aufgeführten Arbeitsunfähigkeitszeiten das Webformular bzw. senden eine E-Mail mit den notwendigen Daten:
- Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt/-Zahnarzt
- Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsunfall
- Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
Für festgestellte Arbeitsunfähigkeitszeiten
- für Privatversicherte
- von Erkrankungen im Ausland
- von Rehabilitationsleistungen
- von Beschäftigungsverboten
- zur Erkrankung des Kindes
- von Wiedereingliederungen
erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform. Diese Ausfallzeiten melden Sie weiterhin dem Arbeitgeber (Dezernat Personal und Recht sowie zugeordneter Bereich) und legen die Bescheinigung zeitnah im Dezernat Personal und Recht vor.
2. Mitteilung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bevorzugt unter Nutzung des Webformulars oder per E-Mail an personal@fh-erfurt.de nach Vorstellung beim Arzt mit folgenden Angaben:
- Betriebsnummer der Krankenkasse
- Personalnummer
- Name
- Vorname
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Ende der Arbeitsunfähigkeit
Hinweis: Bitte suchen Sie sich bereits im Voraus die Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Personalnummer heraus. Die Betriebsnummer können Sie bspw. auf der Webseite Ihrer Krankenkasse abrufen. Die Personalnummer befindet sich u. a. auf Ihrer Gehaltsmitteilung.