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Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket: Weitere Fristverlängerung für Rückerstattung

Das Studierendenwerk Thüringen verlängert nochmals die Frist zur anteiligen Rückerstattung des Semesterticketbeitrags bis zum 30. September 2023. Die Rückerstattung steht den Studierenden zu, die für das Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag bezahlt haben und an einer der folgenden Hochschulen studierten: Universität und Fachhochschule Erfurt, Friedrich-Schiller-Universität und Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Bauhaus-Universität und Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, Duale Hochschule Gera-Eisenach – Campus Gera, Hochschule Nordhausen.

Der Semesterbeitrag beinhaltet u.a. Anteile für das Bahn-, ÖPNV- und VMT-Ticket und wird bereits vor dem Semesterbeginn (am 01. April 2022) von den Studierenden bezahlt. Mit einem Beschluss des Bundesrats vom 20. Mai 2022 wurde das Semesterticket der Studierenden im Juni, Juli und August 2022 als 9-Euro-Ticket anerkannt. Die Beiträge, die für diese drei Monate bereits bezahlt waren und über die neun Euro hinausreichen, bekommen die betroffenen Studierenden vom Studierendenwerk Thüringen über die thoska gutgeschrieben. Dazu müssen sich die Studierenden die Gutschrift aktiv abholen, am besten an den Mensa-Kassen.

Die meisten Studierenden haben das schon getan, aber noch nicht alle. Die Studierenden sollen deshalb sehr gern die Verlängerung nutzen und einfach an den Kassen Bescheid sagen.

Auch in den Informationszentren in Erfurt, Jena und Weimar ist die Rückerstattung möglich. Hier können die Studierenden auch Fragen zur Rückerstattung stellen. Die Kontakte der Informationszentren unter: www.stw-thueringen.de/beratung/informationszentren.html