Schutzrechts- und Verwertungsaktivitäten
Der Service Forschung und Transfer ist auch die Kontaktstelle für die Schutzrechts- und Verwertungsaktivitäten der Fachhochschule Erfurt.
Mit der Reform des alten "Hochschullehrerprivilegs" gilt seit dem 7. Februar 2002, dass alle Erfindungen von allen Hochschulangehörigen (aus dienstlicher Tätigkeit, aus Nebentätigkeiten und aus Drittmittelprojekten) der Hochschule zu melden sind. Diese Meldung nimmt der Service Forschung und Transfer entgegen.
Im weiteren Verfahren ist u. a. zu klären:
- Freigabe oder Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule
- ggf. Schutzrechtsanmeldung
- ggf. Durchführung von Verwertungsaktivitäten
Im Allgemeinen besteht ein erhöhter Beratungs- und Abstimmungsbedarf. Damit dies von der Fachhochschule Erfurt qualitätsgerecht durchgeführt werden kann, arbeitet die Fachhochschule Erfurt aktiv im Thüringer Patentnetz der Hochschulen mit.
Durch die Unterstützung des BMBF und des für Hochschulwesen zuständigen Thüringer Ministeriums konnte das Thüringer Patentnetz der Hochschulen ein Patentmanagement Thüringer Hochschulen (PATON-PTH) beim "PATON | Landespatentzentrum Thüringen" an der Technische Universität Ilmenau aufbauen. Hier können Sie auch weitergehende Informationen "rund um Schutzrechte" abrufen.
Patentmanagement Thüringer Hochschulen
Aktuell gibt es an der Fachhochschule Erfurt folgende Anmeldungen/Schutzrechte:
- Gerät und Verfahren zur Beurteilung der Korrosion in Stahlbeton
- Anbaugerät für Flurfördertechnik
- Verfahren zur automatisierten Fertigung von konstruktiv mit Steifen, insbesondere Vollsteifen zu versehenden Walzprofilen
Die Verwertung dieser Anmeldungen/Schutzrechte erfolgt über das Patentmangement Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Von ihr wurden freundlicherweise auch die verlinkten Informationstafeln erstellt.