Drittmittelrichtlinie
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln (Drittmittelrichtlinie / DMRL) des Landes Thüringen vom 04.10.2021 sind Anträge auf öffentliche Drittmittel oder Angebote zur Durchführung eines Drittmittelvorhabens vom beantragenden / einwerbenden Hochschulmitglied über das Präsidium bzw. die von ihm beauftragten Stellen an den Drittmittelgeber zu leiten.
Zielstellung der Richtlinie
Gewährung von Handlungssicherheit bei Annahme und Verwendung der Mittel:
- Rechtssicherer und einheitlicher Umgang mit Drittmitteln für Hochschulmitglieder und Hochschulverwaltungen
- Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen in den Bereichen:
§ Vorteilsannahme
§ Bestechlichkeit
§ Untreue der Einhaltung von Regularien