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Antragstellung

Hier finden Sie Informationen, wie Sie Ihr wissenschaftliches Projektvorhaben an der Fachhochschule Erfurt beantragen können.

Hintergrund Drittmittelrichtlinie

Auf Basis der "Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln (Drittmittelrichtlinie / DMRL)"  vom 04.10.2021 sind für Hochschulmitglieder, die Hochschuladministration und Forschungsunterstützung verbindliche Rahmenvorgaben für den einheitlichen Umgang mit Drittmitteln vorgegeben. Diese werden durch hochschulindividuelle Regelungen zusätzlich untersetzt. 

Drittmittelvorhaben laut Richtlinie sind Forschungs-, Lehr- oder Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit unter Verwendung von Drittmitteln durchgeführt werden. Sie erfolgen aufgrund von Zuwendungen oder Aufträgen Dritter. 

Um den Inhalten der Richtlinie zu entsprechen, sind der Hochschule alle Drittmittelvorhaben durch die Forschenden anzuzeigen. Dabei unterscheiden sich die Projektvorhaben in wirtschaftliche Projekte und nicht-wirtschaftliche Projekte. Die Definition ist ebenfalls der DMRL zu entnehmen.

Antragstellung Projektvorhaben an der FHE

Im Prozessportal der Fachhochschule Erfurt sind die prozessualen Übersichten mit den notwendigen Dokumenten zur Beantragung:

Diesem hochschulinternen Anzeigeprozess ist eine 14-tägige Bearbeitungszeit beizumessen (vor Einreichungsfrist bei einem Zuwendungsgeber) und das entsprechende Anzeigeformular ist hierfür zu nutzen.

Es wird darum gebeten, im Service Forschung und Transfer (SFT) die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen:

  1. vollständig ausgefülltes Anzeigeformular (nicht-wirtschaftliche Projekte ODER wirtschaftliche Projekte), inkl. Unterschrift der wiss. Projektleitung und dem Dekan/der Dekanin

  2. vollständiger Antragstext (im Rahmen der zu verwendenden Formulare des Zuwendungsgebers)

  3. vollständige Kalkulation (im Rahmen der zu verwendenden Formulare des Zuwendungsgebers)

Die Mitarbeitenden im Service Forschung und Transfer sorgen für den Umlauf des internen Anzeigeprozesses bis zur Projekteinreichung und unterstützen beim Einholen notwendiger rechtsverbindlicher Unterschriften. Diese dürfen für die Hochschule ausschließlich von der Hochschulleitung im Außenverhältnis geleistet werden.

Im Falle einer Bewilligung ist der Zuwendungsbescheid dem Service Forschung und Transfer zuzuleiten. Im Rahmen einer dann terminierten Anlaufberatung, bei der notwendige zentrale Einrichtung (Dezernat Finanzen und Beschaffung, Justiziariat, Dezernat Personal und Recht) eingebunden sind, werden die Verbindlichkeiten auf Basis der Bewilligung besprochen und das Projekt startet in die Bewirtschaftungsphase.

Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die zuständige Ansprechperson aus unserem Team

ZU DEN ANSPRECHPERSONEN
Erfolgreich Anträge schreiben

Im Intranet stellen wir Ihnen Schulungsunterlagen zum Thema "Erfolgreich Anträge schreiben" zur Verfügung.

Zu den Unterlagen
Weitere Dokumente

Weitere wichtige Dokumente zur Antragstellung stehen Ihnen ebenfalls im Intranet zur Verfügung.

ZU DEN DOKUMENTEN
Personalkostenkalkulation

Die aktuellen Tabellen sowie Berechnungshilfen für die Personalkostenkalkulation finden Sie im Intranet.

MEHR

Kooperativer Weiterleitungsvertrag

Sollte ein Forschungsprojekt mit externen Partner:innen durchgeführt werden, bedarf es einer vertraglichen Grundlage.

Für diese Fälle hat das Justiziariat der Fachhochschule Erfurt Musterverträge zu folgenden Themenbereichen erarbeitet, die Sie im PIP finden (Zugang rechts über Button).

Muster-Kooperationsvertrag: ein grundlegender Kooperationsvertrag mit Regelungen zu verbindlichen Aufgabeninhalten je Projektpartner:in und rechtlichen Bedingungen im Verlauf des Forschungsprojektes. In der Regel wird dieses Vertragsmuster gewählt, wenn die Projektpartner:innen ihre Drittmittel im gemeinsamen Projekt jeweils selbst bewirtschaften.

Mit externen Projektpartner:innen sollte das Vertragskonstrukt bereits in der Beantragungsphase ausgehandelt werden.

Muster-Weiterleitungsvertrag: sollte die Fachhochschule Erfurt im Rahmen eines Forschungsprojektes mit externen Partnern die Koordinierungsaufgabe inne haben und alle Mittel des Projekts beim Zuwendungsgeber abrufen und an die Projektpartner:innen weiterleiten, bedarf es eines Drittmittel-Weiterleitungsvertrages.

Weitere Muster für die Kooperation in Verbundprojekten und zum Umgang mit Personen- und Forschungsdaten finden Sie ebenfalls im PIP z. B.

  1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

  2. Rechteabtretung

Lassen Sich sich dazu gern persönlich vom Justiziariat beraten. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Hinweis:

Jeder zu schließende Vertrag mit Kooperationspartner:innen, Zuwendungsgeber:innen u.ä. darf erst nach Prüfung durch das Justiziariat und vom Präsidenten rechtsverbindlich unterzeichnet als vertraglich abgeschlossen behandelt werden.

LoI (Letter of Intent) / MoU (Memorandum of Understanding)

MoU und LoI sind Absichtserklärungen bzw. Notizen über das Einvernehmen der Parteien.  Es werden erste Eckpunkte vereinbart, die für einen möglicherweise später folgenden Vertrag relevant sind. Eine Absichtserklärung ist kein Angebot und hat keine Bindungswirkung. Die Abgrenzung zwischen MoU/LoI und Agreement ist hier zwingend zu beachten.

Ein Letter of Intent (LoI) regelt eine nicht verbindliche Absichtserklärung. Sie dient als Vereinbarung, die vorab regelt, dass ein Vertrag zustande kommen soll.

Sollte im Rahmen eines Forschungsprojektes ein LoI oder MoU für den/die Zuwendungsgeber:in oder den/die Projektpartner:in anzufertigen sein, ist das entsprechende Muster zu verwenden.

Muster MoU (deutsch)

Muster MoU (englisch)

Das MoU ist ausgefüllt an das Justiziariat zur Prüfung zu überreichen. Es bedarf einer rechtsverbindlichen Unterschrift des Präsidenten.

Kontakt Justiziariat

Justiziariat

+49 361 6700-7031justiziariat@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | Raum 7.2.06 und 7.2.04
Vertragliche Grundlagen

Die Musterverträge sowie vertraglichen Bestimmungen finden Sie im PIP.

ZUM PIP

Exportkontrolle

WAS IST EXPORTKONTROLLE?

Die Exportkontrolle dient der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der
unkontrollierten Weitergabe von Rüstungsgütern, der Verletzung von Menschenrechten und von
Bedrohungen durch Terrorismus. Die Exportkontrolle begegnet der Gefahr, dass z.B. auch wissenschaftliche
Ergebnisse missbraucht und zu gefährdenden Zwecken eingesetzt werden.

Daher müssen auch Hochschulen Exportkontrollen durchführen. Anhand von Exportkontrollvorschriften
unseres Landes und der EU ist zu prüfen, ob bei z.B. Export von Gütern, Transaktionen oder Weitergabe
von Wissen eine besondere Gefahr besteht. Im Ergebnis kann eine Ausfuhrgenehmigung des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich werden.

WAS MACHT DER SERVICE FORSCHUNG UND TRANSFER?

Im Sinne der Exportkontrolle prüft der Bereich Service Forschung und Transfer die eingereichten Anträge und verweist darauf, dass die wisschenschaftliche Leitung dafür Verantwortlich ist, die Regularien entsprechend des Factsheets zur Exportkontrolle einzuhalten.