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Drittmittelrichtlinie

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln (Drittmittelrichtlinie / DMRL) des Landes Thüringen vom 04.10.2021 sind Anträge auf öffentliche Drittmittel oder Angebote zur Durchführung eines Drittmittelvorhabens vom beantragenden / einwerbenden Hochschulmitglied über das Präsidium bzw. die von ihm beauftragten Stellen an den Drittmittelgeber zu leiten.

Zielstellung der Richtlinie

Gewährung von Handlungssicherheit bei Annahme und Verwendung der Mittel:

  •  Rechtssicherer und einheitlicher Umgang mit Drittmitteln für Hochschulmitglieder und Hochschulverwaltungen
  •  Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen in den Bereichen:

             § Vorteilsannahme

             § Bestechlichkeit

             § Untreue der Einhaltung von Regularien

Geltungsbereich Richtlinie

Der Geltungsbereich der Richtlinie ist hier erläuternd dargestellt.

ZUR PRÄSENTATION