Praktikum im Bachelor Business Administration
Ziele des Praxissemesters
Ziel des Berufspraktikums im 5. Semester ist es, eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Sie als Studierende sollen durch konkrete Aufgabenstellungen im Rahmen betrieblicher Arbeitsabläufe an die praktische Berufstätigkeit herangeführt werden. Sie sollen unter Anleitung und Lenkung Einblicke in das zukünftige Tätigkeitsfeld erhalten und die in der bisherigen Ausbildung erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und vertiefen.
Vorteile für Sie als Studierende
- berufliche Aufgabenfelder im Unternehmen in betriebswirtschaftlichem, organisatorischem und sozialem Umfeld kennen zu lernen
- erste Kenntnisse für die spätere Berufswahl als auch Anforderungen und Arbeitsbedingungen zu eruieren
- bisher erworbene Kenntnisse des Studiums in konkrete Aufgabenstellungen transferieren zu können, praktische Problemstellungen mit dem im Studium Gelernten zu verknüpfen
- abgegrenzte Problemstellungen lösen zu können
- evtl. ein Thema für die Abschlussarbeit zu finden
Vorteile für die Unternehmen
- Studierende im Einsatz in einem abgegrenzten Tätigkeitsfeld zu erproben und auf ihre Fähigkeiten aufmerksam zu werden
- Aufgabenstellungen bearbeiten zu lassen
- Indirekt Einflussnahme auf den Praxisbezug der Fachhochschule zu nehmen
- Problemstellungen, die in einer umfangreicheren Abschlussarbeit bearbeitet werden könnten, zu umreißen und anzusprechen.
Ablauf des Praxissemesters
Idealer Zeitraum für das Praktikum im Wintersemester ist September bis Januar, falls Sie im Prüfungszeitraum noch Wiederholungsprüfungen absolvieren müssen. Ihr Bewerbungsprozess sollte spätestens im Mai beginnen.
- Frühzeitig potenzielle Praktikumsbetriebe durch eigene Ideen, Aushänge, Stellenangebote oder Praktikumsangebote im Moodle-Raum "Praktikums- & Stellenangebote | WLV" suchen!
- Bewerbungen schreiben an mehrere Unternehmen. Eventuell auch anführen, dass die Möglichkeit besteht, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Abschlussarbeit und damit praxisorientierte Fragestellungen zu bearbeiten.
- Aus den Zusagen den für Sie persönlich interessantesten Betrieb herausfiltern und Vertrag unterzeichnen.
- Vor Beginn des Praktikums den unterschriebenen Vertrag als PDF-Scan im Moodle-Raum "BBA5010 Praxissemester" Ihres Jahrganges zur Anerkennung durch das Praktikantenamt hochladen. Nach der Anerkennung bestätigt das Praktikantenamt Ihrem Unternehmen schriftlich, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
- Zu gegebener Zeit in Moodle eine Praktikums-Betreuungsgruppe wählen. Der Zeitraum dafür wird per E-Mail bekanntgegeben.
- Praktikum beginnen.
- Am Praktikumstag teilnehmen und dort über Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeiten präsentieren (Einladung erfolgt durch Ihre:n Betreuer:in per E-Mail)
- Nach mindestens 20 Präsenzwochen Praktikum beenden.
- Praktikumsbericht schreiben und Prüfvermerk des Unternehmens einholen (siehe Merkblatt). Bericht und Prüfvermerk spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums hochladen auf Moodle.
Die Credits werden nur vergeben nach (1) Absolvierung der 20 Pflichtwochen, (2) Teilnahme am Praktikumstag und (3) Anerkennung des Praktikumsberichtes! Vor dem Erhalt der Credits ist eine Anmeldung zur Bachelorthesis nicht bzw. nur auf vorläufiger Basis möglich.
Vorbereitung und Bewerbung
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Wann soll ich mit meinen Bewerbungen anfangen?
Je eher, desto besser, d.h. für Praktika im Inland spätestens mit Beginn des Sommersemesters. Erfahrungsgemäß erhalten viele bekannte Unternehmen eine Vielzahl von Anfragen von Interessenten und Vorläufe von 3-6 Monaten sind üblich. Wenn Sie ins Ausland gehen möchten, sollten Sie noch frühzeitiger (bereits zum vorherigen Wintersemester) mit der Suche beginnen. Je eher Sie den Vertrag abgeschlossen haben, desto besser.
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Wo erhalte ich Informationen zum Praktikum?
Neben dieser FAQ und ggf. Ihren Kontakten zu älteren Semestern gibt es folgende Informationsquellen
- Im dritten Semester nehmen Sie an einem "Praktikumstag" teil, an dem die aktuellen Praktikant:innen aus dem fünften Semester über Ihre Erfahrungen berichten. Hier haben Sie Gelegenheit, jede Menge Fragen zu stellen.
- Zu Beginn des vierten Semesters gibt es eine ausführliche Informationsveranstaltung des Praktikantenamts. Dort erhalten Sie auch den Link zum Moodle-Raum "BBA5010 Praxissemester" für Ihren Studienjahrgang. Der Moodle-Raum enthält weitere Informationen.
- Rechtlich maßgeblich ist die "Praktikumsordnung" im Anhang der Studiengangsspezifischen Bestimmungen.
- Weitere Auskunft erteilt das Praktikantenamt per E-Mail: prakt-amt-wirt@fh-erfurt.de
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Kann ich mich während des Praktikums von anderen Prüfungen befreien lassen?
Nein. Sollten Sie während Ihres Praxissemesters noch Prüfungen absolvieren müssen, planen Sie Ihr Praktikum so, dass es vor dem Prüfungszeitraum beendet ist, also z.B. September bis Januar. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie eine Freistellung für die Prüfungen mit Ihrem Praktikumsunternehmen besprechen.
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Wie werde ich während des Praktikums von der FH betreut?
Vor Beginn Ihres Praktikums wählen Sie eine/n Praktikantenbetreuer:in aus der Reihe der Professor:innen, der/die folgende Aufgaben hat:
- Kontakt zwischen Ihnen und der FH während Ihrer Abwesenheit im Praktikum
- Kontakt zu Ihrem Praktikumsbetrieb bei auftretenden Problemen
- Organisation Ihres Praktikumstages
- Bewertung Ihres Praktikumsberichtes
Die Zuordnung zu einem/einer Praktikumsbetreuer:in erfolgt durch Einschreibung über Moodle; der Zeitraum wird per E-Mail bekanntgegeben.
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Bei welchen Unternehmen kann ich mein Praktikum machen?
Sie suchen sich selber eine Praktikantenstelle bei einem Unternehmen ihrer Wahl. Ein qualifiziertes Praktikum bei einem namhaften Unternehmen stellt für zukünftige Bewerbungen einen großen Pluspunkt in Ihrem Lebenslauf dar. Für viele Arbeitgeber sind Praktika mindestens ebenso wichtig wie gute Noten.
Das Unternehmen muss in der Lage sein, Ihnen Anleitung und Einblicke in das Tätigkeitsfeld des/der Betriebswirtes/Betriebswirtin zu vermitteln. Im Zweifelsfall klären Sie die Eignung Ihres Wunsch-Unternehmens vorher mit dem Praktikantenamt. Bei sehr kleinen Unternehmen muss ggf. geprüft werden, ob das Unternehmen eine:n Ausbildungsbeauftragte:n benennen kann, die/der für die betriebswirtschaftlichen Betreuung hinreichend qualifiziert ist. Es wird nicht empfohlen, das Praktikum im eigenen Familienbetrieb zu absolvieren.
Nachdem Sie Ihren Vertrag hochgeladen haben, prüft das Praktikantenamt, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen entspricht.
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Wo finde ich freie Praktikumsstellen?
- Moodle-Raum Praktikums- und Stellenangebote WLV
- Auf den bekannten Online Job-Börsen
- Direkt auf Websites der Unternehmen
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Wann und wie lange soll ich Praktikum machen?
Das Praktikum muss mindestens 20 zusammenhängende Wochen in einem Unternehmen umfassen und auf Vollzeit basieren, je nach Unternehmen in der Regel 35 bis 40 Wochenstunden. Auch längere Zeiträume als 20 Wochen werden als Pflichtpraktikum anerkannt. Die Mindestdauer von 20 Wochen bezieht sich auf Präsenzwochen. Urlaub zählt nicht als Präsenz, d.h. falls Ihr Unternehmen Ihnen Urlaub gewährt, müssen Sie eine längere Praktikumsdauer vereinbaren, um auf mindestens 20 Präsenzwochen zu kommen.
Die Kernzeit des Praktikums soll im 5. Semester zwischen September und Januar liegen. Insbesondere wenn Sie noch (Pflicht-)Prüfungen nachzuholen haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie im Prüfungszeitraum des 5. Semesters an den Prüfungen teilnehmen können, d.h. Sie sollten Ihr Praktikum vorher beendet haben.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, das Pflichtpraktikum im Sommersemester zu absolvieren. Hierfür ist ein formloser Antrag per E-Mail an das Praktikantenamt zu stellen.
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Kann ich die 20 Wochen Praktikum auf mehrere Unternehmen aufteilen?
Nein, es müssen 20 zusammenhängende Wochen bei einem Unternehmen absolviert werden. Wenn Sie im Ausnahmefall aus wichtigem Grund Ihr Praktikum abbrechen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Praktikantenamt auf.
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Welche Vertragsdokumente sind notwendig?
In der Regel akzeptiert das Praktikantenamt Praktikantenverträge, die von Ihrem Unternehmen ausgefertigt wurden. Sollte Ihr Unternehmen keine eigene Vertragsvorlage zur Hand haben, können Sie das Vertragsmuster des Praktikantenamts hier herunterladen und mit Ihrem Unternehmen ausfüllen:
Ihren vom Unternehmen und von Ihnen unterschriebenen Vertrag laden Sie dann als PDF im Moodle-Raum "BBA5010 Praxissemester" Ihres Jahrganges hoch. Das Praktikantenamt prüft den Vertrag insbesondere bezüglich Dauer und Eignung des Unternehmens. Nach Anerkennung erhalten Sie eine entsprechende Bewertung im Moodle-Raum.
Alternativen zum Praktikum
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Kann ich vorherige Beschäftigungszeiten anrechnen lassen?
Eine Anrechnung vorheriger Ausbildungszeiten oder Zeiten beruflicher Tätigkeit auf die Praktikumsdauer erfolgt in der Regel nicht. Ausnahmsweise kann eine Anerkennung dann erfolgen, wenn es sich um eine spezifische Tätigkeit handelt, die nach einer Ausbildung mindestens 3 Jahre umfasst. In solchen Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag über die Anerkennung. Der Antrag ist per Email ans Praktikantenamt zu senden, mit folgenden Dokumenten im Anhang:
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (erhältlich im Downloadcenter des Prüfungsamtes, komplett ausgefüllt und von Ihnen unterzeichnet)
- Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Zeugnis)
- Nachweis über Dauer und Art der mindestens dreijährigen Tätigkeit nach der Ausbildung (z.B. Arbeitszeugnis).
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Kann ich statt Praktikum ein Auslandssemester machen?
Ja! Die Anerkennung eines Auslandssemesters an einer Partnerhochschule als Praxissemester ist möglich, wenn dort Studienleistungen von mindestens 15 CP erbracht wurden. Zudem ist die Teilnahme am Praktikumstag für Auslandspraktikant:innen, der in der Regel digital abgehalten wird, erforderlich. Statt des Praktikumsberichts muss ein Bericht über das Auslandssemester verfasst werden.
Weitere Informationen und Beratung zu Auslandssemestern finden Sie beim Zentrum für Internationale Beziehungen.
Ablauf und Leistungsnachweise
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Muss ich mich in ecampus für das Modul BBA5010 anmelden?
Nein. Das Hochladen Ihres Praktikumsvertrages gilt als Anmeldung zur Prüfung.
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Muss ich während des Praktikums an die FH?
Während des Praktikums haben Sie keine Veranstaltungen an der FH. Ausnahmen sind der Praktikumstag (hierfür muss Sie das Unternehmen freistellen) sowie.ggf. Wiederholungs-Pflichtprüfungen im Prüfungszeitraum.
Falls Sie Prüfungen zu absolvieren haben, planen Sie Ihr Praktikum so, dass es vor dem Prüfungszeitraum beendet ist. Eine Befreiung von den Prüfungen ist nicht möglich.
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Wie wirken sich Krankheit, Urlaub oder Feiertage auf die Praktikumsdauer aus?
Bei Fehlzeiten durch Krankheit von mehr als 2 Wochen (= in der Regel 10 Arbeitstage) muss diese Zeit nachgeholt werden. Senden Sie bitte immer einen Scan Ihrer Krankschreibung per E-Mail ans Praktikantenamt. Beachten Sie bitte auch die Regelungen Ihres Unternehmens im Krankheitsfalle.
Auf Urlaub besteht generell kein Anspruch. Falls Urlaub von Ihrem Unternehmen vertraglich vorgesehen ist, muss die Vertragsdauer um die Urlaubszeiten verlängert werden, so dass Sie auf 20 Präsenzwochen (exklusive Urlaub) kommen.
Gesetzlichen Feiertage werden nicht als Fehlzeit gewertet, d.h. eine Woche mit Feiertag(en) zählt als volle Präsenzwoche.
Ihre Fehlzeiten müssen am Ende des Praktikums vom Unternehmen im Prüfvermerk bescheinigt werden (siehe Merkblatt).
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Was passiert am Praktikumstag?
Ca. Mitte/Ende Oktober werden Sie von Ihrer/Ihrem Praktikumsbetreuer:in zum Praktikumstag geladen, wobei die Teilnahme verpflichtend und zum Bestehen des Praktikums notwendig ist. Dieser findet zwischen Oktober und Januar nach Festlegung durch den/die Betreuer:in statt. Ihr Unternehmen muss Sie zum Praktikumstag freistellen. Klären Sie dies frühestmöglich mit Ihrem Unternehmen ab.
Am Praktikumstag präsentieren Sie vor Ihrer Gruppe sowie Studierenden aus dem 3. Semester das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Praktikum ableisten, bisherige Arbeitsgebiete und Erfahrungen. Der Praktikumstag soll auch den allgemeinen Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe fördern. Die Gestaltung Ihrer ca. 15 minütigen Präsentation ist Ihnen überlassen (in der Regel mit Präsentationsfolien), sofern Ihr:e Betreuer:in keine spezifischen Anforderungen kommuniziert hat.
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Wie muss mein Praktikumsbericht aussehen?
Der Praktikumsbericht ist Bestandteil des Pflichtpraktikums und zum Bestehen des Praktikums notwendig. Die wesentlichen inhaltlichen Punkte, inklusive des beizufügenden Prüfvermerks Ihres Unternehmens entnehmen Sie den Hinweisen zum Praktikumsbericht: LINK
Der Bericht und der Prüfvermerk Ihres Unternehmens (pdf-Scan) müssen spätestems 8 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums von Ihnen im Moodle-Raum „BBA5010 Praxissemester“ Ihres Jahrgangs hochgeladen werden.
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Benötige ich ein Praktikumszeugnis?
Lassen Sie sich von dem Unternehmen ein Zeugnis über das geleistete Praktikum ausstellen, das Sie bei späteren Bewerbungen einsetzen können. Zum Bestehen des Praktikums ist die Vorlage eines Zeugnisses allerdings nicht erforderlich.
Zwingend notwendig ist stattdessen der vollständige Prüfvermerk des Unternehmens (siehe Merkblatt), den Sie spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums zusammen mit Ihrem Praktikumsbericht im Moodle-Raum "BBA5010 Praxissemester" Ihres Jahrganges hochladen.
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Was brauche ich, um das Modul zu bestehen?
Folgende Bestandteile müssen erfüllt sein:
- Ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums (mindestens 20 Wochen)
- Teilnahme am Praktikumstag
- Als "bestanden" bewerteter Praktikumsbericht sowie Prüfvermerk des Unternehmens
Nachdem Sie Ihren Praktikumsbericht im Moodle-Raum "BBA5010 Praxissemester" Ihres Jahrganges hochgeladen haben, wird er von Ihrer/Ihrem Praktikumsbetreuer:in als "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet. Die Bewertung erfolgt direkt in Moodle und kann dort von Ihnen eingesehen werden (1 Punkt = bestanden, 0 Punkte = nicht bestanden). Bei Fragen zu Ihrer Bewertung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n Betreuer:in. Es gibt keine Noten.
Das Praktikantenamt leitet bei Vorliegen aller drei Bestandteile Ihre Credits ans Prüfungsamt weiter.
Finanzen und Versicherungen
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Werde ich für das Praktikum bezahlt?
Ob während des Praktikums ein Gehalt gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und kann stark variieren, ist also Verhandlungssache. Grundsätzlich müssen die Unternehmen nichts bezahlen, denn Pflichtpraktika unterliegen nicht der Mindestlohnpflicht. Beachten Sie, dass Zahlungen auf das Bafög angerechnet werden und Auswirkungen auf Ihre Krankenversichertenbeiträge haben können, insbesondere wenn Sie familienversichert sind.
Machen Sie zusätzlich zu Ihrem Pflichtpraktikum noch ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, dann unterliegt dieses frewillige Praktikum der Mindestlohnpflicht.
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Wie bin ich während des Praktikums versichert?
- Unfallversicherung: In der Regel gliedern Studierende sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind dort als Beschäftigte unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr.1 SGB VII). Klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrem Unternehmen.
- Krankenversicherung: Ob sich etwas an Ihrem Status (familien- bzw. studentisch versichert) oder Ihren Beiträgen ändert, hängt u.a. von der Höhe Ihrer Praktikumsvergütung ab. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrer Krankenkasse.
- Haftpflichtversicherung: Das Haftpflichtrisiko am Ausbildungsplatz ist in der Regel für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Ausbildungsstelle gedeckt. Es wird jedem:jeder Studierenden empfohlen, ggf. eine der Dauer und dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Bekomme ich weiter Bafög?
In der Regel melden Sie das Praktikum beim Bafög-Amt und haben dann weiterhin Anspruch. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Bafög-Amt.
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Kann ich mich von der Semesterticket-Zahlung befreien lassen?
Bei einem Aufenthalt von über 21 Wochen ausserhalb Thüringens im Zusammenhang mit einem Praktikums- oder Bachelor-/Mastersemester gibt es die Möglichkeit, sich von der Zahlung des im Semesterbeitrag bzw. des darin enthaltenen Anteils für das Semesterticket befreien zu lassen. Weitere Informationen und den notwendigen Antrag dazu finden Sie beim Studierendenwerk Thüringen.