Praktikum im Bachelor Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement
Für die Zulassung zum Bachelorstudiengang „Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement“ ist zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen vor Studienbeginn ein Vorpraktikum (berufspraktische Tätigkeit) abzuleisten.
Im 7. Fachsemester leisten Sie das Betriebspraktikum ab.
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§ 4 SSB BAFO Besondere Zugangsvoraussetzungen (Vorpraktikum)
(1) Für die Zulassung zum Bachelorstudiengang „Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement“ ist zusätzlich zu den in § 3 genannten allgemeinen Voraussetzungen ein mindestens achtwöchiges, zusammenhängend abzuleistendes und bis zum Beginn des ersten Studiensemesters abzuschließendes Vorpraktikum (berufspraktische Tätigkeit) in einem zur Ausbildung zugelassenen Forstbetrieb mit Inhalten gemäß der Praktikumsordnung (Anlage 3) nachzuweisen.
(2) Die Fachrichtung empfiehlt, ein mehrmonatiges Vorpraktikum in einem Forstbetrieb entsprechend der Praktikumsordnung (PraO-BA F, I. Vorpraktikum, § 3) zu absolvieren. Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Forstwirt nach § 7 Abs. 1 PraO-BA F wird als Vorpraktikum angerechnet.
(3) Die weiteren Regelungen zum Vorpraktikum gehen aus der Praktikumsordnung für diesen Studiengang (PraO-BA F, I. Vorpraktikum, Anlage 3) hervor. -
Das Vorpraktikum soll dem Studierenden Einblick in die Tätigkeiten und Arbeiten auf der Ebene des Revierleiters geben. Der Studierende soll zeitweise in einer Forstwirtsgruppe mitarbeiten, um die praktischen Betriebsarbeiten kennenzulernen. Darüber hinaus soll er Arten- und Formenkenntnisse erwerben und vertiefen.
Das Vorpraktikum kann in öffentlichen Forstbetrieben, die zur Ausbildung berechtigt sind, abgeleistet werden.
Die Fachrichtung empfiehlt, ein mehrmonatiges Vorpraktikum in einem Forstbetrieb entsprechend der Praktikumsordnung (PraO-BA F, I. Vorpraktikum, § 3) zu absolvieren.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Forstwirt nach § 7 Abs. 1 PraO-BA F wird als Vorpraktikum angerechnet. -
Zur Bewerbung für einen Studienplatz ist ein durch den Praktikumsbetrieb unterschriebener Vertrag für das Vorpraktikum (PraO, Anhang A) nachzuweisen. Der Studienanfänger schließt mit dem Forstbetrieb einen Praktikantenvertrag ab, der inhaltlich dem im Anhang A der PraO beigefügten Mustervertrag entsprechen sollte. Dieser ist, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen, dem Zentralen Studierendensekretariat vorzulegen.
Das Praktikumszeugnis (PraO, Anhang C) muss eine Benennung der Tätigkeits- und Einsatzmerkmale sowie eine Beurteilung des Praktikanten beinhalten und ist spätestens zum Beginn des Studiums beim Zentralen Studierendensekretariat abzugeben.
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- Grundsätzliche Strukturierung der Forstwirtschaft und der Forstverwaltung; Bedeutung verschiedener Waldeigentumsformen
- Überblick zum Aufgabenspektrum eines Forstbetriebes oder –revieres: Betrieb, Hoheit, Beratung
- Aufgabenverteilung im Forstbetrieb oder –revier (Büroleitung, Holzverkauf, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)
- eventuell selbständige Bearbeitung eines zeitlich, inhaltlich und umfänglich angepassten Projektes
Dabei können Hinweise auf im Selbststudium zu erarbeitende Inhalte bzw. die Bereitstellung von Dokumenten (z.B. Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Organigramme, Internetseiten etc.) die praktische Beteiligung des Praktikanten am forstbetrieblichen Alltag ergänzen. Wesentlich ist die Begleitung eines Revierleiters, um dessen Aufgabenfelder kennenzulernen.
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- Grundsätzliches Verständnis für die zeitliche Gliederung forstlicher Maßnahmen in Abhängigkeit von der Vegetationsperiode
- Verständnis für die Multifunktionalität des Waldes (Wirtschaft, Ökologie, Naturschutz, Erholung)
- Erste Grundlagen zur Artenkenntnis (Gehölze und Bodenpflanzen des Waldes)
- Informationen zu einfachen waldbaulichen Zusammenhängen (Baumarten, Auszeichnen, Verjüngung, Jagd)
- Sensibilisierung für die Bedeutung der Holzernte, der Holzaushaltung und des Holzverkaufes
- Hinweis auf Gefahren der Waldbewirtschaftung (Forstschutzaspekte)
FAQ's
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Ziel des Vorpraktikums ist es, dem Studienanfänger einen Eindruck über das spätere Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Dies soll durch Ausübung praktischer forstlicher Arbeiten sowie durch den Einblick in die forstlichen Tätigkeitsfelder erreicht werden. Der Praktikant kann praktische Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und die Studienentscheidung vor dem Hintergrund der realen späteren beruflichen Aufgaben nochmals reflektieren.
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Nein, für Forstwirte entfällt die Notwendigkeit des Vorpraktikums, sofern Sie den Abschluss durch das Prüfungszeugnis nachweisen.
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Das 8-wöchige Vorpraktikum ist an einem Stück vor Semesterbeginn zu absolvieren. Semesterbeginn ist der Beginn des Vorlesungszeitraumes im jeweiligen Jahrgang.
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Ja, es empfiehlt sich ein längeres Praktikum zu absolvieren, um einen besseren Einblick zu erhalten.
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Krankheitsbedingte Unterbrechungen von maximal 5 Tagen müssen nicht nachgeholt werden.
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Das Praktikum muss in einem Forstbetrieb mit der Berechtigung zur Ausbildung von Forstwirten abgeleistet werden. Dieser kann staatlich, kommunal oder privat sein.
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Der Vertrag wird i. d. R. unmittelbar mit dem Betrieb geschlossen d. h. mit dem Forstamt oder der Kommunalverwaltung bzw. dem Eigentümer. Ein Mustervertrag, Musterzeugnis und Inhalte des Vorpraktikums sind in den Anhängen zu den studiengangsspezifischen Bestimmungen Forst enthalten sowie auf dieser Webseite downloadbar.
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Ja, dem Immatrikulationsantrag ist aber unbedingt der geschlossene Praktikantenvertrag beizufügen. Dieser muss Beginn und Ende des Vorpraktikums ausweisen und vor Studienbeginn enden.
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§ 7 SSB BAFO Praktikum (Betriebspraktikum)
(1) Das Betriebspraktikum ist im 7. Semester in einem Betrieb außerhalb der Hochschule zusammenhängend abzuleisten. Es umfasst mindestens 13 Wochen und wird mit 18 Credits angerechnet.
(2) Das Nähere regelt die Praktikumsordnung (Anlage 3, PraO-BA F, II. Praktikum).