Master Konstruktiver Ingenieurbau (bis 2021)
HINWEIS: Sie befinden sich auf den Seiten des Studienganges bis Immatrikulationsjahr 2021. Die Seiten des aktuellen (re-akkreditierten) Studienganges finden Sie unter Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Das Masterstudium baut konsekutiv auf dem 7-semestrigen Bachelorstudium auf und vermittelt weitergehende wissenschaftliche Kenntnisse.
Interessenten, die über einen 6-semestrigen Bachelorabschluss verfügen, können mit besonderen Auflagen nach Einzelfallentscheidung das Masterstudium aufnehmen. Wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater.
Studienziel
Das Masterstudium führt zu einem zweiten berufsqualifizierendem Abschluß und soll zu Tätigkeiten in folgenden Berufsfeldern befähigen:
- Entwurf, Berechnung und Konstruktion von Bauwerken des allgemeinen Hochbaus und des Ingenieurbaus
- Komplexe Bauingenieurtätigkeit bei der Sanierung und Ertüchtigung bestehender Bauten, insbesondere historischer Bauwerke
- Anwendung vertiefter Kenntnisse ingenieurtheoretischer Grundlagen in Forschung und Entwicklung.
1. Fachsemester:
Grundbau - Ingenieurmathematik - Mechanik - Bauen im Bestand I - Massivbau - Projekt - 2 Wahlpflichtfächer
2. Fachsemester:
Baubetriebswirtschaft - Ingenieurbauwerke - Stahlbau/Stahlverbundbau - Bauen im Bestand II - Bauen im Bestand III - Angewandte Informatik - Projekt - 2 Wahlpflichtfächer
3. Fachsemester:
Projekt - Kommunikationstechnik - Master Thesis
Zur Modulübersicht
Die Fachrichtung verfügt über mehrere leistungsstarke PC-Pools und fachspezifische Planungslabore. Dementsprechend hoch ist der Anteil IT-bezogener Studieninhalte.
Das Modul Projekt ist studienbegleitend. Seine Bearbeitung erfolgt über zwei Fachsemester (1. und 2.) sowie in der vorlesungsfreien Zeit. Ein Kolloquium zu Beginn des 3. Fachsemesters schließt das Modul Projekt ab.
Im 3. Fachsemester wird die Master Thesis angefertigt, meist in einem Bauunternehmen oder Ingenieurbüro. Für die Erarbeitung stehen 14 Wochen zur Verfügung.
Überblick
- Bezeichnung Master Bauingenieurwesen - Konstruktiver Ingenieurbau und Bauwerkserhaltung
- Abschluss Master (Master of Engineering)
- Dauer 3 Semester
- Studienform Vollzeitstudium
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Flexibilität / Möglichkeiten
Gasthörerschaft
Zweithörerschaft
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Beginn
Sommersemester
- Kosten / Studiengebühren -
- Bewerbungszeitraum 01.02. - 15.03.
- Allgemeine Voraussetzungen Ja Anzeigen
- Spezielle Voraussetzungen Ja Anzeigen
Module im Master-Studiengang Konstruktiver Ingenieurbau
Details zum Studium
Info für Studierende
Zugangsvoraussetzungen
Allgemein: Zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen kann nur zugelassen werden, wer einen ersten Hochschulabschluss oder Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie in der Studienrichtung Bauingenieurwesen mit einem Umfang von mindestens 210 Kreditpunkten und mit überdurchschnittlich guten Prüfungsergebnissen (mindestens „gut“) abgeschlossen hat.
Absolventen der Fachhochschule Erfurt: Die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllt auch, wer die Vertiefungsprüfung im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Erfurt mit mindestens der Note „gut“ und die Bachelorprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“ besteht. Absolventen der Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau und Sanierung des Bachelorstudienganges können bei Vorliegen dieser Abschlussnoten nur die Studienrichtung Konstruktiver Ingenieurbau im Masterstudiengang belegen. Absolventen der Vertiefungen Baubetrieb/Projektmanagement und Verkehr-Wasser-Umwelt können bei Vorliegen dieser Abschlussnoten nur die Studienrichtung Tiefbau, Management und urbane Infrastruktur belegen.
Absolventen eines 6-semestrigen Bachelorstudienganges: Der Zugang zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen kann nach erfolgreichem Abschluss eines 6-semestrigen Bachelorstudienganges an einer anderen Hochschule oder Berufsakademie beantragt werden. Eine Zulassung zum Masterstudiengang an der Fachhochschule Erfurt kann in diesem Fall nur dann gewährt werden, wenn die noch fehlenden Credits zum 7-semestrigen Bachelorstudiengang an der Fachhochschule Erfurt dem zuständigen Prüfungsausschuss glaubhaft bestätigt werden können.