Prüfungsausschüsse
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes, der jeweils geltenden Fassung der Rahmenprüfungs- und Rahmenstudienordnung und der jeweiligen studiengangsspezifischen Bestimmungen eingehalten werden.
Er entscheidet insbesondere über:
- die Zulassung zu Prüfungen,
- die Bestellung der Prüfenden und Beisitzenden für die Prüfungen,
- die Anrechnung von nicht im jeweiligen Studiengang erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen sowie Studienzeiten gemäß § 19 RPO 2019,
- Fristverlängerungen, Ungültigkeit von Prüfungsleistungen, über Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstöße,
- einen Nachteilsausgleich,
- abschließende Entscheidungen über Bestehen und Nichtbestehen, sofern der Prüfungsausschuss diese Aufgabe nicht an das Prüfungsamt delegiert,
- Widersprüche der Studierenden zu in Studien- und Prüfungsangelegenheiten getroffenen Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss kann Widersprüchen stattgeben oder Widerspruchsbescheide erlassen (vgl. § 21 Absatz 4). Widerspruchsbescheide kann auch die*der Leiter*in der Hochschule oder die von ihr*ihm beauftragte Stelle erlassen. Die Leitung des Zentrums für studentische und akademische Angelegenheiten betreut das Widerspruchsverfahren und kontrolliert Widerspruchsbescheide vor Postausgang auf Einhaltung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie sachliche Richtigkeit.
Sitzungstermine ARS
04.11.2024 (webex)
19.12.2024
30.01.2025