Fakultätsrat
Der Fakultätsrat berät und entscheidet in den Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind, soweit durch das Thüringer Hochschulgesetz oder diese Grundordnung nichts anderes bestimmt ist. Dazu gehört die Beschlussfassung insbesondere über
- Berufungsvorschläge für ProfessorInnen,
- die Einrichtung und Aufhebung einer Studienkommission oder von Studienkommissionen sowie die Wahl der Mitglieder der Studienkommission oder Studienkommissionen,
- Beratungsgrundlagen für die Kommission Studium und Lehre bezüglich der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen,
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarun- gen mit dem Präsidium,
- die Einrichtung und Aufhebung von Ausschüssen der Fakultät.
Dekan
a) Fakultätsrat in paritätischer Besetzung
Studentische Mitglieder:
Carla Langeloh und Cedric Maier