Master Beratung und Intervention
Professionell beraten
Leben bedeutet Veränderung. Gesellschaftlicher Wandel sowie berufliche und private Herausforderungen begründen einen steigenden Bedarf an psychosozialer Beratung und Unterstützung.
Beratung bietet professionelle Hilfe und aktiviert Entwicklungspotentiale im Umgang mit Verunsicherung, Entscheidungsdruck und Ambivalenzen. Die Beratungsangebote richten sich an Individuen, Gruppen, Teams und Institutionen – nicht nur in Krisenzeiten, auch als kontinuierliche Prozessbegleitung.
Beratung gilt als Kernkompetenz sozialer Arbeit. Im Studiengang Beratung und Intervention erwerben Studierende Wissen über Beratung, entwickeln eigene Beratungskompetenzen und bilden ein professionelles Selbstverständnis als Beratende aus.
Kompetenzen und Vertiefungen im Master Beratung und Intervention
Der Studiengang Beratung und Intervention umfasst vier Regelsemester, schließt mit dem Master of Arts ab und berechtigt zur Promotion.
Der anwendungs- und forschungsbezogene Studiengang vertieft Ihre Kompetenzen in Theorie, Reflexion, methodisches Handeln und forschendes Lernen. Die Beschäftigung mit salutogenetischen und epidemiologischen Ansätzen sowie einer fallbezogenen psychosozialen, pädagogischen und klinischen Diagnostik befähigen dazu, mit fundiertem Handlungswissen Fachlichkeit in unterschiedlichsten multiprofessionellen Arbeitszusammenhängen zu entwickeln.
Als reflexionsorientierte Verbindung zwischen praxisbezogenen Einheiten und Hochschulstudium bildet die E-Portfolio Arbeit ein zentrales Element im Studiengang.
Im Masterstudiengang Beratung und Intervention werden zwei Vertiefungsgebiete angeboten:
- Psychosoziale Beratung und Intervention
- Beratung in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern
Bausteine des Studiums
Das Studium setzt sich aus vier Bausteinen und den beiden Vertiefungsmöglichkeiten (Wahlpflicht) zusammen:
-
Zugänge zur Beratungswissenschaft und Beratungsforschung sowie Beratung in Systemen
Wissenschaftliche Grundlagen der Beratung (1. Studiensemester)
- Wissenschaftliche Grundlagen der Beratung und Beratungsforschung (2 SWS)
- Paradigmen der Salutogenese und Pathogenese (2 SWS)
Beratung in Systemen (2. Studiensemester)
- Beratung in Organisationen (2 SWS)
- Familienberatung und Eltern in Pflichtkontexten (2 SWS)
Multiperspektivische Zugänge der Fallbearbeitung (4. Studiensemester)
- Multiperspektivische Zugänge der Fallbearbeitung (1 SWS)
- Kollegiale Fallberatung mit Fachperspektiven (2 SWS)
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In Beratungstrainings mit kleinen Gruppengrößen werden vertiefte beratungsrelevante Sozial- und Methodenkompetenzen erworben.
Spezifische Methoden der Beratung I (1. Studiensemester)
- Spezifische Methoden in der Beratung (1,5 SWS in Kleingruppen)
- Biografiearbeit (1,5 SWS in Kleingruppen)
- Moderation und Gruppenleitung (1 SWS)
Spezifische Methoden der Beratung II (2. Studiensemester)
- Systemische Beratung und Supervision (2 SWS in Kleingruppen)
- Konflikt und Mediation (1 SWS)
- Personalentwicklung und Führungskräftecoaching (2 SWS)
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Im Rahmen dieses Modulbereichs werden Zusammenhänge mit methodologischen und beratungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Ethik hergestellt.
Methodologie, Ethik und Recht in Beratungskontexten (3. Studiensemester)
- Methodologische Prinzipien der Beratung (2 SWS)
- Kontextspezifische Rechtsgrundlagen (2 SWS)
- Beratungs- und Forschungsethik (1 SWS)
-
Es werden Zugänge des forschenden Lernens eingesetzt und auf eigene Forschungsprojekte angewendet.
Reflektierte Praxis I (2. Studiensemester)
- Forschung im Praxisstudium (1 SWS)
- Forschendes Lernen (2 SWS)
- Professionelles Selbstverständnis
Reflektierte Praxis II (3. Studiensemester)
- Empirische Forschungswerkstatt (1 SWS in Kleingruppen)
- Professionelles Selbstverständnis (2 SWS in Kleingruppen)
- Praxisstudium (160h)
Praxisforschungsprojekt (3. Studiensemester)
- Anwendungsorientierte Forschung mit Fallbezug (3 SWS)
Reflektierte Praxis III (4. Studiensemester)
- Empirische Forschungswerkstatt (1 SWS in KG)
- Fachtagung (1 SWS)
- Professionelles Selbstverständnis (2 SWS)
Masterthesis
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Psychosoziale Beratung in der Sozialen Arbeit (1. Studiensemester)
- Herausforderungen psychosozialer Beratung in der Sozialen Arbeit (2 SWS)
- Spezifische Diagnostik und psychosoziale Beratung (2 SWS)
Beratung in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit (2. Studiensemester)
- Adressat*innenspezifische Beratung in unterschiedlichen Settings (2 SWS)
- Psychosoziale Beratung im Sozialraum und in Organisationen (2 SWS)
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Beratung in pädagogischen Kontexten (1. Studiensemester)
- Pädagogische Beratung und Selbstverständnis von Berater*innen in der Kindheitspädagogik (2 SWS)
- Spezifische Diagnostik und pädagogische Beratung (2 SWS)
Beratung in der Praxis kindheitspädagogischer Handlungsfelder (2. Studiensemester)
- Arbeit mit unterschiedlichen Adressat*innen von pädagogischer Beratung (2 SWS)
- Organisationsberatung in der Kita und der Kindertagespflege (2 SWS)
Staatliche Anerkennung
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Master Beratung und Intervention wird Ihnen nicht die Berufsqualifikation als „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ bzw. „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ verliehen.
Die Verleihung der Staatlichen Anerkennung setzt gemäß § 1 Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz u.a. voraus, dass eine mindestens 100-tägige integrierte Praxistätigkeit im Feld der Sozialen Arbeit nachgewiesen wird. Mit Verweis auf den "Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit" ist zudem ein Bachelorabschluss der Sozialen Arbeit erforderlich.
Beide Voraussetzungen erfüllt unser Masterstudiengang nicht.
Im Überblick
- Bezeichnung Master Beratung und Intervention
- Abschluss Master (Master of Arts)
- Dauer 4 Semester
- Studienform Vollzeitstudium
-
Flexibilität / Möglichkeiten
Zweithörerschaft
Gasthörerschaft
Teilzeitstudium möglich
-
Beginn
Wintersemester
- Kosten / Studiengebühren -
- Bewerbungszeitraum 01.05. - 31.05.
- Allgemeine Voraussetzungen Ja Anzeigen
- Spezielle Voraussetzungen Nein
Master Beratung und Intervention: Studienabschnitte
Im ersten und zweiten Semester finden Veranstaltungen zu den wissenschaftlichen Grundlagen der Beratung statt. Sie lernen spezifische Methoden der Beratung kennen und üben deren Umsetzung in Kleingruppentrainings. Darüber hinaus belegen Sie spezifische Seminare Ihres Wahlpflichtfaches (Beratung in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern oder/und Psychosoziale Beratung).
Im dritten Semester profitieren Sie von dieser Sammlung an Theoriewissen und praktischen Methoden während Ihres Praxisstudiums. Ziel des Praxisstudiums ist es, die Interventions- und Beratungsprozesse sozialer Einrichtungen kennenzulernen, diese zu analysieren und sich in die Prozesse aktiv einzubringen. Es besteht daher aus zwei Teilen: Nach einer Blockphase geht das Praktikum in eine studienbegleitende Phase über. Hier werden die intensiven Lernerfahrungen in den selbstgewählten Praxisstellen in begleitenden Seminaren reflektiert und wissenschaftlich fundiert.
Im Rahmen der Begleitseminare zum Praxisstudium fertigen Sie ein E-Portfolio an. Darin werden Schlüsselsituationen in Beratungskontexten genauer untersucht und reflektiert, Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und Qualitätsstandards der Fachliteratur einbezogen. Die Portfolioarbeit finden in Einzelarbeit, in engem Austausch in kleinen Studierendengruppen und gegen Ende des Studiums auch in der gesamten Seminargruppe statt.
Das letzte Semester dient hauptsächlich der Auseinandersetzung mit Ihrer Masterthesis. Diese soll praxisnah auf dem jeweils gewählten Forschungsprojekt basieren. Die Forschungsprojekte beschäftigen sich mit zentralen Fragestellungen, die Sie aus den Praxisstellen mitbringen. Auf der jährlichen Masterfachtagung präsentieren Sie dann Ihre Forschungsprojekte den anderen Studierenden sowie Fachpersonen aus Wissenschaft und Praxis.
Master Beratung und Intervention: Das bringen Sie mit
Erfahren Sie hier, was Sie bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Beratung und Intervention beachten müssen!
Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt als allgemeine Zugangsvoraussetzung einen ersten Hochschul- bzw. Berufsakademieabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten sowie ein Gesamtprädikat mit der Note von mindestens 2,5 in einem der folgenden Studiengänge voraus:
Soziale Arbeit
Kindheitspädagogik
Darüber hinaus können Absolvent*innen verwandter Studiengänge zugelassen werden.
Wenn Sie nicht über einen Studienabschluss mit staatlicher Anerkennung in den o.g. Studiengängen verfügen, müssen Sie über folgende Kenntnisse verfügen und diese bei der Bewerbung nachweisen:
Grundlagen der Kindheitspädagogik oder Grundlagen psychosozialer Beratung,
Training Gesprächsführung und Beratung (mindestens 30 Stunden),
kindheitspädagogisch relevante Rechtsgrundlagen oder Grundlagen des Sozialrechts sowie
mindestens 700 Stunden Praxiserfahrungen (Studienpraktika oder/ und Berufspraxis in kindheitspädagogischen Arbeitsfeldern oder Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit).
Bitte nutzen Sie für die Darstellung unseren Profilbogen.
Auswahlverfahren
Um Zugang zum Masterstudiengang zu erhalten, müssen Sie eine Gesamtpunktzahl von 75 der 100 möglichen Punkte erreichen. In die Punktevergabe werden folgende Kriterien einbezogen:
Staffelung:
1,0 - 1,1 = 60 Punkte
1,2 - 1,3 = 55 Punkte
1,4 - 1,5 = 50 Punkte
1,6 - 1,7 = 45 Punkte
1,8 - 2,2 = 40 Punkte
2,3 - 2,5 = 35 Punkte
Liegt ein erster Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor und können Sie den Erwerb von mindestens 150 Leistungspunkten nachweisen, fließt die Durchschnittsnote des nach Leistungspunkten gewichteten Mittelwerts der erworbenen Modulnoten in die Punktevergabe ein. In diesem Fall erfolgt die Zulassung vorbehaltlich des Nachweises des erfolgreichen Hochschulabschlusses.
Der Nachweis einer für den Masterstudiengang erforderlichen Qualifikation auf Grundlage einer fachgebundenen Prüfung fließt zu 40 von Hundert (maximal 40 Punkte) in die Punktevergabe ein.
In einer 60-minütigen Klausur sollen Sie zeigen, dass Sie über die für den Masterstudiengang erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen. Sie erhalten dafür fristgerecht 2 Wochen vorher eine Einladung zur fachgebundenen Prüfung. Wenn Sie nicht teilnehmen, erhalten Sie 0 Punkte.Im Rahmen der Klausur prüfen wir, ob Sie über die für das Masterprogramm erforderlichen Vorkenntnisse verfügen. Der Inhalt der Klausur bezieht sich auf folgende fachspezifische Gebiete:
Beratung und Intervention im jeweiligen Handlungsbereich
aktuelle fachpolitische und fachwissenschaftliche Herausforderungen im Handlungsbereich
Dabei werden Sachkompetenz und Reflexionsfähigkeit bewertet.
Häufig gestellte Fragen
Nein
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.05. des Jahres. Alle Bewerber*innen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen an dem Auswahlverfahren teil. Die Auswahlprüfung findet in Form einer Klausur statt. Der Termin wird auf der Webseite des Masterstudiengangs unterhalb der Rubrik Bewerbung veröffentlicht. Zusätzlich wird vom Zentrum für Studentische und Akademische Angelegenheiten eine Einladung zur Auswahlprüfung versandt.
Ja.
Der Masterstudiengang Beratung und Intervention kann beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Berufstätigkeit, Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, chronische Erkrankung) in Teilzeit studiert werden. Bei einem Teilzeitstudium fällt ein Workload von 450 Stunden pro Semester für Präsenz- und Selbststudium im Vorlesungszeitraum und in der vorlesungsfreie Zeit an. Dadurch verdoppelt sich die Studiendauer entsprechend. Bewerber*innen müssen einschätzen, ob dieser Aufwand neben einer Berufstätigkeit her leistbar ist.
Außer dem Semesterbeitrag werden keine weiteren Gebühren erhoben. Die Höhe des Semesterbeitrages können Sie im Zentrum für Studentische und Akademische Angelegenheiten oder beim Studierendenwerk Thüringen erfragen.
Alle Bachelorstudiengänge, die mit einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in, als Sozialpädagog*in oder als Kindheitspädagog*in abschließen, werden grundsätzlich anerkannt.
Sie können sich in dem Jahr für den Masterstudiengang Beratung und Intervention bewerben, in dem Sie Ihr Bachelorstudium abschließen werden. Sofern Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, reichen Sie bitte bei der Bewerbung einen aktuellen Notenspiegel ein. Wichtig ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 150 ECTS erfolgreich absolviert haben.
Sie erhalten eine vorläufige Zulassung, die dann verbindliche wird, sobald Sie Ihr Bachelorabschlusszeugnis einreichen.
Vielfältige Möglichkeiten nach dem Abschluss
Mit dem Master Beratung und Intervention qualifizieren Sie sich je nach Vertiefung und Grundberuf für vielfältige, nachfolgend aufgeführte Tätigkeitsfelder.
Der Master ermöglicht Ihnen zudem, weiterführend zu promovieren.
Vertiefungsgebiet Beratung in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern:
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- trägergebundene oder freiberufliche pädagogische Fachberatung von Kindertageseinrichtungen, für Kindertagespflege
- Berater*in und Coach für pädagogische Fachkräfte und in kindheitspädagogischen Bereichen (Supervision, Fortbildung, Inhouse-Schulungen, Qualitätsentwicklungsverfahren, langfristige pädagogische Begleitung)
- projektbezogene fachwissenschaftliche Beratung und Praxisbegleitung
- Beratung und Begleitung für und in Zertifizierungsprogrammen für kindheitspädagogische Einrichtungen
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- Beratung von öffentlichen und freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege
- Beratung für Kitas, Kindergärten, Krippen, Familienzentren, Träger, Trägervereine, Betriebskitas oder private Einrichtungen
- Beratung von Behörden und politischen Entscheidungsträgern
- Beratung zur Professionalisierung der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung
- freie oder öffentliche Beratungsstellen für Kinderbetreuung (Elternberatung zur Wahl und Gestaltung ihrer Kindertagesbetreuung/Vermittlung)
-
- Leitung von Einrichtungen im Bereich Bildung und Erziehung von Kindern
Vertiefungsgebiet Psychosoziale Beratung und Intervention:
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- Gesundheitsämter, Jugendämter (ASD, JGH)
- Sozialdienste in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen
- Soziale Dienste der Krankenkassen
- Sozialpsychiatrische Dienste
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- Allgemeine Sozialberatung
- Suchtkrankenberatung
- Erziehungsberatung
- psychosoziale Beratungsstellen
- Schuldnerberatung
- Beratung für Migrant/-innen
- Beratung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
-
- ambulante und stationäre Einrichtungen insbesondere der Psychiatrie und Suchthilfe
- betreute Wohnformen der Jugendhilfe, Psychiatrie, Geriatrie
- ambulante Angebote, Hilfen zur Erziehung: Sozialpädagogische bzw. therapeutische Familienhilfe
- Straffälligenhilfe
-
- Familienrechtlicher Kontext (Verfahrensbeistand/Verfahrensbeiständin im Kindschaftsrecht)
- Betreuungsrechtliche Kontexte (Berufsbetreuer*innen)